PresseKat - Antrag abgelehnt: Schmerzpatienten in Deutschland können aufatmen / Paracetamol bleibt für Patient

Antrag abgelehnt: Schmerzpatienten in Deutschland können aufatmen /
Paracetamol bleibt für Patienten auch weiterhin in der Apotheke frei erhältlich

ID: 668173

(ots) - Der für die Arzneimittelsicherheit verantwortliche
Sachverständigen-Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hat nach umfassender Beratung und
Anhörung von Sachverständigen entschieden, dass Paracetamol auch
weiterhin für Patienten ohne Rezept erhältlich sein soll. Ein Antrag
des Erlangener Pharmakologen Prof. Kay Brune, der diesem Gremium
selbst angehört, wurde abgelehnt.

Damit ist Paracetamol, das von Patienten seit vielen Jahrzehnten
in der Selbstmedikation zur Fiebersenkung und gegen leichte bis
mittelstarke Schmerzen eingesetzt wird, auch weiterhin bis zu einer
Packungsgröße von 10 g, in der Apotheke, frei erhältlich.

Antrag wissenschaftlich nicht haltbar

Mit seiner Entscheidung unterstreichen die Sachverständigen, dass
es hinsichtlich der Anwendung von Paracetamol zu Fragen der
Sicherheit keine neuen Erkenntnisse und somit keinen Handlungsbedarf
gibt.

Die Studien und Untersuchungen zu angeblich neuen Risiken und
Gefahren von Paracetamol, auf die sich Brune in seinem Antrag stützt,
basieren auf wissenschaftlich nicht nachprüfbaren Annahmen und
bedienen sich fragwürdiger Methoden zur Datenerhebung. "Mit seiner
Entscheidung untermauert der Sachverständigen-Ausschuss des BfArM,
dass Paracetamol bei bestimmungsgemäßer Einnahme ein sicheres und gut
verträgliches Arzneimittel ist.

Durch seinen millionenfachen Gebrauch über die Jahrzehnte ist es
für die Patienten in seiner Anwendung umfassend erprobt", so Dr.
Thomas G. Schätzler, FA für Allgemeinmedizin, Dortmund. "Das BfArM
hat eine sachgerechte Entscheidung getroffen. Es entlarvt den Antrag
Brunes zu angeblichen, bisher nicht bekannten Gefahren und Risiken
von Paracetamol als inhaltlich und fachlich nicht fundiert. Das
Bundesinstitut macht damit deutlich, dass es in Fragen der




Arzneimittelsicherheit nur wissenschaftlich haltbare
Studienergebnisse akzeptiert, die dem aktuellen Forschungsstand
entsprechen", kommentiert die Entscheidung der Experte Prof. Harald
G. Schweim, Inhaber des Lehrstuhls Drug Regulatory Affairs der
Universität Bonn.

Paracetamol für viele Patienten die erste Wahl

Aufgrund seiner guten Verträglichkeit ist Paracetamol für viele
Patientengruppen die erste Wahl. Die Einnahme von Paracetamol während
der Schwangerschaft gilt als sicher und wird von offizieller Seite
empfohlen(Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für
Embryonaltoxikologie, Charité - Universitätsmedizin Berlin). Für die
Selbstmedikation bei Säuglingen, die jünger als drei Monate sind,
ist Paracetamol das einzige zugelassene Schmerzmittel und
Fiebertherapeutikum. Darüber hinaus ist es für ältere Menschen
besonders gut geeignet, weil kein erhöhtes Risiko unerwünschter
Neben- oder Wechselwirkungen besteht.



Pressekontakt:
bene-Arzneimittel GmbH
Dr. med. Gerald Untersteiner
Medizinisch-Wissenschaftliche Abteilung
Herterichstr. 1-3
D - 81479 München
Tel.: +49 89 74 987 - 232
email: g.untersteiner(at)bene-gmbh.de
Web: www.bene-arzneimittel.de


FTI Consulting
Jan-Kilian Müller
Tel: +49 69 920 37 - 124
Park Tower
Bockenheimer Anlage 44
D - 60322Frankfurt am Main
E-Mail: jan-kilian.mueller(at)fticonsulting.com
Web: www.fticonsulting.com


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  ELTERN AG bekommt Viertelmillion / Mit PHINEO-Wirkt-Siegel zur Rekordspende! RTL interactive und kaufDA vereinbaren Zusammenarbeit (BILD)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.06.2012 - 10:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 668173
Anzahl Zeichen: 3680

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Handel



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Antrag abgelehnt: Schmerzpatienten in Deutschland können aufatmen /
Paracetamol bleibt für Patienten auch weiterhin in der Apotheke frei erhältlich
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

bene-Arzneimittel GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von bene-Arzneimittel GmbH