(ots) - Die Rentenversicherung hat das vergangene Jahr mit
einem Einnahmeüberschuss von rund 4,8 Milliarden Euro abgeschlossen.
Diese positive Feststellung traf Alexander Gunkel, Vorsitzender des
Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, zu Beginn
seines Berichts an die Mitglieder der Bundesvertreterversammlung bei
deren heutiger Sitzung in Bamberg.
Gunkel wies darauf hin, dass die Einnahmen aus Pflichtbeiträgen in
den ersten fünf Monaten dieses Jahres um rund 2,1 Prozent höher
ausgefallen seien als im gleichen Zeitraum des Vorjahres - obwohl der
Beitragssatz zum Jahresbeginn auf 19,6 Prozent gesenkt worden war.
Zum Ende dieses Jahres werde die Rentenversicherung nach aktuellen
Vorausberechnungen einen Überschuss in Höhe von rund 4,4 Milliarden
Euro erzielen. Die Nachhaltigkeitsrücklage werde danach zum
Jahresende 2012 auf rund 28,8 Milliarden Euro ansteigen, was rund
1,66 Monatsausgaben entspricht.
Nach den aktuellen Vorausberechungen könne der Beitragssatz in der
Rentenversicherung entsprechend der Gesetzeslage Anfang nächsten
Jahres auf 19,0 Prozent gesenkt werden. Der Beitragssatz könne nach
diesen Vorausberechnungen dann bis 2016 auf diesem Niveau verbleiben.
Dabei sei die von der Bundesregierung geplante Kürzung des
allgemeinen Bundeszuschusses um 4,75 Milliarden Euro in den nächsten
vier Jahren und die damit verbundene Belastung der Rentenversicherung
bereits einkalkuliert.
Gunkel wiederholte in seinem Bericht die differenzierte Position
der Rentenversicherung zum Rentenpaket der Bundesregierung. Wichtige
Elemente des Reformpakets, etwa die unter der Bezeichnung
"Kombi-Rente" zusammengefassten Erleichterungen des flexiblen
Übergangs in die Rente, bewertete Gunkel grundsätzlich positiv.
Grundlegende Kritik äußerte Gunkel dagegen an der geplanten
Zuschussrente. Er hob hervor, dass die Zuschussrente nach den
aktuellen Planungen teilweise aus Beitragsmitteln der
Rentenversicherung finanziert werden solle. Da es sich bei der
Zuschussrente nicht um eine beitragsbezogene Versicherungsleistung
der Rentenversicherung handele, sei dies nicht akzeptabel.
Die im Rentenpaket der Bundesregierung ebenfalls vorgesehene
Fortschreibung der Obergrenze für Rehabilitationsausgaben der
Rentenversicherung komme nach Gunkels Meinung zu spät. Wegen der
demografischen Entwicklung und der Verlängerung der Lebensarbeitszeit
dürfe diese Anhebung nicht erst 2017 erfolgen, wie im
Regierungsentwurf vorgesehen, sondern sei bereits deutlich früher
erforderlich. "Ich habe inzwischen den Eindruck, dass unsere
Argumente Wirkung zeigen und ich hoffe daher, dass der geplante
Kabinettsentwurf unserem Anliegen Rechnung trägt", so Gunkel.
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