(ots) - Lasst sie schneiden
Mit seiner Entscheidung, religiöse Beschneidungen von Jungen als
Körperverletzung zu werten, zeigt sich das Kölner Landgericht
lebensfremd und intolerant: Die Richter meinen, das
Selbstbestimmungsrecht des Kindes wiege schwerer als die
Religionsfreiheit der Eltern. Obwohl diese im Grundgesetz verankert
ist.
Das Urteil verkennt, dass es sich hier nicht um eine
menschenverachtende Genitalverstümmelung handelt, wie es etwa bei der
Klitorisbeschneidung von Mädchen der Fall ist. Diese erleiden im
Anschluss lebenslänglich Schmerzen beim Sex. Die Beschneidung eines
Jungen fügt ihm dagegen als Erwachsenem keinen Schaden zu. Auch für
eine erfüllte Sexualität hat sie keine Bedeutung. Es sprechen sogar
medizinische Gründe dafür, dass Juden und Muslime von ihrem Recht als
Eltern auf Erziehung Gebrauch machen und das Skalpell für die leichte
Operation ansetzen lassen: Laut Studien sind beschnittene Männer
weniger anfällig für Krankheiten von Harnwegsinfektionen über
Peniskrebs bis hin zu Aids.
In der Praxis besteht nun die Gefahr, dass statt Rechtssicherheit
eine Rechtsunsicherheit geschaffen wurde: Möglich, dass sich
religiöse Eltern durch das Urteil gedrängt sehen, ihre Söhne nicht
unter den möglichst guten medizinischen Bedingungen eines Hospitals
operieren zu lassen, sondern heimlich schneiden. Das wäre noch viel
weniger zum Wohl des Kindes.
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