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Entwurf Verschmelzungsvertrag
28.06.2012
Der Vorstand der GARANT SCHUH + MODE AG (GARANT) hat mit dem Vorstand
der ANWR GARANT International AG (AGI), Mainhausen, die Einigung auf
einen Entwurf des Verschmelzungsvertrags erzielt, mit dem die GARANT
auf die AGI verschmolzen werden soll. Der Aufsichtsrat der GARANT hat
der Aufstellung des Vertragsentwurfs und dem Abschluss des
Verschmelzungsvertrags heute zugestimmt. Der Verschmelzungsvertrag
soll voraussichtlich am 29. Juni 2012 notariell beurkundet werden.
Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe, dass im Zusammenhang
mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der GARANT nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des
Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes
(AktG) erfolgen soll. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags enthält
die aufschiebende Bedingung, dass ein Beschluss der Hauptversammlung
der GARANT über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
auf die AGI als Hauptaktionärin in das Handelsregister der GARANT
eingetragen wird. Ein entsprechender Ãœbertragungsbeschluss soll, wenn
die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, der ordentlichen
Hauptversammlung der GARANT, die voraussichtlich am 27. August 2012
stattfinden wird, zur Abstimmung vorgelegt werden. Da neben der AGI
als übernehmender Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Verschmelzung keine weiteren Aktionäre der GARANT mehr vorhanden sein
werden, erfolgt im Rahmen der Verschmelzung kein Aktientausch und die
Minderheitsaktionäre der GARANT werden zu keinem Zeitpunkt Aktionäre
der AGI.
Rückfragehinweis:
Jenny Bleilefens
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49(0)211-3386-311
jbleilefens(at)garantschuh.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: GARANT SCHUH + MODE AG
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