(ots) - Wer nur vorübergehend in einem Betrieb arbeitet,
kennt sich dort nicht so gut aus wie die Stammbelegschaft und trägt
ein besonderes Unfallrisiko. Um dieses so gering wie möglich zu
halten, sind Ferienjobber und andere Aushilfskräfte, Praktikanten und
Freiwilligendienstler vor Einsatzbeginn gründlich mit dem Arbeits-
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vertraut zu machen. Darauf
weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) hin.
"Auch Aushilfskräfte und Praktikanten müssen wissen, wie sie
gesund und sicher arbeiten und was in brenzligen Situationen zu tun
ist", erklärt Albrecht Liese, Präventionsleiter der BGW. Das betrifft
nicht nur den Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Maschinen.
"Feuchtarbeit beispielsweise belastet die Haut, falsches Schuhwerk
kann in vielen Bereichen zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen
führen", so Liese. "Jedes Tätigkeitsfeld hat seine spezifischen
Gefährdungen."
Selbst zu ihrer Sicherheit beitragen können vorübergehend
Beschäftigte, indem sie sich ihre Unerfahrenheit im Betrieb bewusst
machen und entsprechend vorsichtig sind. Das gilt auch, wenn sie
bereits in anderen Unternehmen ähnliche Aufgaben hatten.
"Wünschenswert ist zudem, dass sie sich am Verhalten der
Stammbelegschaft ein Beispiel nehmen können", fügt der
Präventionsleiter der BGW hinzu. "Wer neu im Betrieb ist, orientiert
sich oft an den alten Hasen. Diesen kommt daher eine wichtige
Vorbildrolle zu."
Besondere Schutzbestimmungen gelten für die Beschäftigung von
Jugendlichen. Sie dürfen keine Arbeiten ausführen, die ihre physische
oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigt. Ferner sind sie vor
Unfallgefahren zu bewahren, die sie vermutlich wegen ihres noch nicht
ausreichend entwickelten Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder
Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwehren können.
Wer als Aushilfskraft arbeitet, ein Praktikum absolviert oder
einen Freiwilligendienst wie den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder
das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) leistet, ist grundsätzlich gegen
die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten
versichert. Die Versicherung läuft entweder über den Maßnahmeträger,
den Einsatzbetrieb oder - wenn der Einsatz im Rahmen einer
Bildungsmaßnahme stattfindet - auch über den Bildungsträger.
Diese und weitere aktuelle Meldungen der BGW finden Sie unter
www.bgw-online.de im Pressezentrum.
Ãœber uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für über sieben Millionen Versicherte in
fast 600.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre
Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen
Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei
einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können.
Pressekontakt:
Torsten Beckel / Sandra Bieler
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