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Unternehmen
04.07.2012
Nach Information des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom heutigen Tag
hat die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel gegen das
"Libro-Urteil" vom 21.06.2011 ausgeführt. Damit steht fest, dass
nicht nur sämtliche Freisprüche in Rechtskraft erwachsen sind,
sondern dass es auch bei der UIAG zu keiner Abschöpfung der Gewinns
mehr kommen kann. Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft Wiener
Neustadt hatte beantragt bei der UIAG jenen Gewinn abzuschöpfen, den
diese aus dem Verkauf eines Aktienpakets an einen strategischen
Investor erwirtschaftet hatte. Die beantragte Summe belief sich auf
knapp EUR 20 Mio. Eine solche Abschöpfung ist nun endgültig
ausgeschlossen.
Die nun rechtskräftigen Freisprüche betrafen unter anderem den
Vorwurf des Betruges zu Lasten der Zeichner junger Aktien anlässlich
des 1999 erfolgten Börsegangs der Libro AG sowie des Betruges zu
Lasten des bereits vorerwähnten strategischen Investors.
Soweit der Vorstand im Hinblick auf ein mögliches Risiko aus der
vormaligen Beteiligung an der Libro AG vorgeschlagen hatte, bis auf
weiteres künftig erwirtschaftete Gewinne zu thesaurieren, ist eine
solche Thesaurierungspolitik nunmehr aus der Sicht des Vorstandes
nicht mehr geboten.
Rückfragehinweis:
Vorstand der UIAG
Dr.Rudolf Knünz
Tel.(Büro Wien): +43 (1) 405 97 71-0
mailto:office(at)uiag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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