(ots) - Ein lauer Kompromiss
Gut gemeint ist nicht gut gemacht. So beherzt die
Bundesjustizministerin auftritt, wenn es um die Abwehr der
Vorratsdatenspeicherung geht, so lau ist ihr Entwurf zur Neuregelung
des Sorgerechts für unverheiratete Eltern. Sie bleibt mit dem
ehrgeizigen Anspruch, die Rechte der Väter zu stärken und die der
Mütter zu wahren, auf halbem Weg stecken. Herausgekommen ist ein
Kompromiss, der am Ende zur Belastung für die Mutter wird.
Binnen sechs Wochen sollen sich Mütter fundiert und rational
äußern, wenn sie dem Vater nicht die gewünschte Mitsorge zubilligen
wollen. Das ist unzumutbar nach einer Geburt, erst recht, wenn eine
schwierige Schwangerschaft und Partnerprobleme vorausgegangen sind.
In solch prekärer Lage hat eine Frau wohl kaum den Kopf frei, mit
scharfen Argumenten ihre Position zu untermauern. Und zu Recht nennt
es die SPD ein Unding, dass ein Familiengericht ohne eine Anhörung
der Eltern und des Jugendamts eine Entscheidung treffen solle, falls
die Mutter nicht reagiert. Dieses Hopplahopp-Verfahren ist nicht
geeignet, ein "neues gesellschaftliches Leitbild der elterlichen
Sorge" zu kreieren.
Klar ist, dass Handlungsbedarf bestand. Jedes dritte Kind ist
heute unehelich geboren. Und ledige Väter hatten bisher keine Chance,
wenn die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht ablehnte. Sie dürfen jetzt
hoffen. Aber zuvor muss noch an dem Gesetz tüchtig gefeilt werden.
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