Ein gutes Fahrrad muss ausreichend gegen Diebstahl geschützt sein. Wird es dennoch entwendet,übernimmt die Hausratversicherung die Schadensregulierung. Dafür sind aber einige Dinge zu beachten.
(firmenpresse) - Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der gestohlenen Fahrräder in deutschen Großstädten um 7,2 Prozent gestiegen. Grundlage der Auswertung sind die Diebstahlzahlen aus Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern. Der Schaden lag bei rund 150 Mio. Euro. Auf den ersten Platz landete die Stadt Münster mit 13 Diebstählen am Tag. Dabei muss man natürlich auch berücksichtigen, dass es Münster auch wesentlich mehr Radfahrer gibt als in anderen deutschen Großstädten. Experten empfehlen Radfahrern, mehr in die Sicherheit zu investieren wie z. B. widerstandsfähigere Schlösser. Wenn der Schaden erst einmal eingetreten ist, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten der Wiederbeschaffung.
Wie schützt die Hausratversicherung am effektivsten?
Zunächst besteht in der Hausratversicherung Schutz für das Fahrrad, wenn es sich in einem verschlossenen Raum befindet. Das kann der Keller sein, die Garage oder ein abschließbarer Unterstand. Befindet sich das Fahrrad häufig in Gebrauch, etwa für den Weg zur Schule, zur Arbeit oder für Einkäufe, muss geprüft werden, inwieweit der Schutz der eigenen Hausratversicherung ausreichend ist. In der Hausratversicherung lässt sich das Fahrrad separat mitversichern. Der Schutz beginnt bei 1 Prozent der Versicherungssumme für den Hausrat und kann in der Regel auf bis zu 5 Prozent hochgestuft werden. Das ist dann sinnvoll, wenn teurere Fahrräder zum Hausratgehören.
Beläuft sich die Versicherungssumme für den gesamten Hausrat auf 50.000 Euro und es besteht Versicherungsschutz für das Fahrrad in Höhe von 2 Prozent, beträgt die Entschädigungsleistung 1.000 Euro. Je nach gewähltem Versicherungsschutz für das Fahrrad wird aber auch der Beitrag für die Hausratversicherung angepasst.
Wer das Fahrrad auch noch am Abend nutzt, um den Biergarten aufzusuchen oder sich mit Freunden zu treffen, der kann im Falle eines Diebstahles böse überrascht werden, wenn das Rad über die Hausratversicherung nicht ausreichend abgedeckt. In der Regel bezieht sich der Versicherungsschutz beim Gebrauch des Fahrrades auf den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr morgens und 22.00 Uhr abends. Alternativ bietet sich der 24-Stunden-Schutz der Hausratversicherung an. Dann spielt es keine Rolle mehr, wo und wann das Fahrrad gestohlen wurde. Es muss natürlich abgeschlossen gewesen sein.
Ist eine Fahrradversicherung sinnvoll?
Die Hausratversicherung kann das Fahrrad nicht gegen jedes Risiko schützen. Wird das Rad nicht gestohlen, sondern mutwillig beschädigt, so kann man sich mit einer separaten Fahrradversicherung gegen dieses Risiko schützen. Der Beitrag dafür ist aber auch nicht ganz ohne: Für ein Fahrrad, das in der Anschaffung 1.500 Euro gekostet hat, können schnell 200 Euro im Jahr an Versicherungsprämie anfallen.
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