(ots) - Existenzgründer und Geringverdiener müssen von
einer Pflicht zur Altersvorsorge ausgenommen worden. Das fordern der
Bundesverband Direktvertrieb (BDD), die Centralvereinigung Deutscher
Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) und der
Deutsche Franchise-Verband (DFV). In einer gemeinsamen Stellungnahme
an Abgeordnete des Deutschen Bundestages betonen die Verbände die
Bedeutung wirksame Maßnahmen zu treffen, um das Risiko von
Altersarmut auch bei Selbständigen zu reduzieren. Allerdings sollten
diese Maßnahmen die Besonderheiten der Einkommenssituation von
Selbständigen und bereits getroffene Vorsorgeformen besonders
berücksichtigen.
Es wäre ein fatales Signal an Gründungswillige, wenn es eine
gesetzliche Vorschrift zur Einzahlung in die Rentenkasse ab dem
ersten Tag der Selbständigkeit geben würde. Viele
Existenzgründungswillige würden so von einer Unternehmensgründung
abgeschreckt. Vor allem Existenzgründerinnen und Existenzgründer
sollten daher laut BDD, CDH und DFV von der Pflicht zur Vorsorge
ausgenommen werden. Statt bislang drei, sollten Unternehmer in der
Startphase bis zu fünf Jahre lang von einer Vorsorgepflicht
ausgenommen werden - und dies ohne vorherige Antragstellung. Gerade
Personen, die mit Mut und Ideen den Weg in die Selbständigkeit gehen,
sollten in ihrem Vorhaben unterstützt und nicht durch zusätzliche
Pflichtabgaben belastet werden.
In ihrem gemeinsamen Positionspapier setzen sich BDD, CDH und DFV
zudem für die Einführung einer flexiblen Beitragszahlung ein.
Selbständige verfügten anders als Angestellte nicht über ein
planbares Einkommen. Dieser Situation müsse bei der Regelung einer
Vorsorgepflicht Rechnung getragen werden. Auch andere Formen einer
werthaltigen Altersvorsorge sollten dabei anerkannt werden. Gemeint
ist hier insbesondere eigenes Immobilienvermögen, das als ein
wichtiger Baustein der Absicherung im Alter dienen kann. Darüber
hinaus sollten auch Möglichkeiten vorgesehen werden, die einen
finanziellen Anreiz zur Eigenvorsorge bieten können. Neben
großzügigen Übergangsregelungen sprechen sich die Verbände ebenfalls
für eine Abschaffung der seit 1999 bestehenden Regelungen der
Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber aus.
Schließlich rufen sie dazu auf, die Kommunikation zum Thema zu
vereinheitlichen und motivierende Elemente stärker in den Vordergrund
zu stellen, anstatt eine Verunsicherung von Selbständigen und
Existenzgründern zuzulassen bzw. in Kauf zu nehmen.
Ãœber den Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V.
Seit über vierzig Jahren setzt sich der Bundesverband
Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) für die Interessen der
Direktvertriebsunternehmen des privaten Konsumgüter- und
Dienstleistungsbereichs ein. 1967 als Arbeitskreis "Gut beraten -
Zuhause gekauft" gegründet, haben sich die BDD-Mitglieder zur
Einhaltung von Verhaltensstandards verpflichtet, die für ein faires
Miteinander im Direktvertrieb sorgen. Im BDD sind 34 Unternehmen
organisiert, die ganz unterschiedliche Produkte bzw. Dienstleistungen
verkaufen. Die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes
Direktvertrieb Deutschland e.V. erwirtschafteten im Jahr 2011 einen
Umsatz von 1,23 Milliarden Euro. Insgesamt sind etwa 180.000 Personen
im Außendienst in den BDD-Mitgliedsunternehmen tätig.
Zum Positionspapier:
http://www.direktvertrieb.de/Stellungnahmen.234.0.html
Über die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für
Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für
Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für
Vertriebsunternehmen. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer,
die im Vertrieb auf der b2b-Ebene tätig sind - und das in allen
Branchen. Dazu gehören insbesondere die Handelsvertretungen als
Marktpartner von Industrie und Handel. Sie vermitteln Produkte
zwischen Industriebetrieben, zwischen Industrie und Handel oder
zwischen Groß- und Einzelhandel. Die rund 48.000 Unternehmen
vermitteln jährlich Waren im Wert von ca. 175 Milliarden Euro
einschließlich eines Eigenumsatzes von ca. fünf Milliarden Euro pro
Jahr.
Zum Positionspapier:
http://www.cdh.de/service/interessenvertretung/stellungnahmen
Ãœber den Deutschen Franchise-Verband e.V.
Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) ist der Spitzenverband
der deutschen Franchise-Wirtschaft. Die Qualitätsgemeinschaft
repräsentiert Franchise-Geber sowie Franchise-Nehmer gleichermaßen
und vertritt die Interessen des deutschen Franchisings im nationalen
und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2011
erwirtschafteten fast 1.000 Franchise-Geber, gemeinsam mit rund
69.900 Franchise-Nehmern und um die 496.300 Mitarbeiter etwa 60,4
Milliarden Euro Umsatz.
Zum Positionspapier:
http://www.franchiseverband.com/positionen-stellungnahmen.html
Pressekontakt:
Deutscher Franchise-Verband e.V.
Christoph Kolbe
Luisenstraße 41, 10117 Berlin
Tel. 030/ 278 902-12, Fax: -15
E-Mail: kolbe(at)franchiseverband.com
Internet: http://www.franchiseverband.com