(ots) - Der Rettungsdienst steht vor einem Umbruch: Künftig
soll der so genannte Notfallsanitäter der höchstqualifizierte
nichtärztliche Ausbildungsberuf sein. Er löst dann den bisherigen
Rettungsassistenten ab. Deutschlands Feuerwehren leisten fast ein
Drittel aller Akuteinsätze im Rettungsdienst. Deshalb begleiten der
Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Arbeitsgemeinschaft der
Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund) das Gesetzgebungsverfahren
intensiv. Sie haben an einer ersten Anhörung beim Bundesministerium
für Gesundheit teilgenommen.
Die künftige Ausbildung soll statt zwei künftig drei Jahre dauern.
Dabei pochen AGBF und DFV auf den bewährten Praxisbezug an den
Rettungsdienstschulen der Feuerwehren. "Es sollten nicht
ausschließlich Akademiker lehren, wie dies im Referentenentwurf für
die Zukunft geplant ist", sagt Karl-Heinz Knorr, stellvertretender
Bundesvorsitzender der AGBF. Dies sei weder umsetzbar noch
sachgerecht. Knorr: "Feuerwehr ist ein ganzheitliches
Hilfeleistungssystem mit modularem Aufbau und einheitlichen
Strukturen. Wir brauchen Ausbilder, die in dieser Welt zu Hause
sind."
Feuerwehren können den Rettungsdienst aufgrund der vorhandenen
Standorte und des größeren Personalpools nach Überzeugung ihrer
Spitzenorganisationen auch sehr effizient leisten. Deshalb kämpfen
DFV und AGBF dafür, dass auch die Ausbildung zum Notfallsanitäter in
das bestehende Laufbahnmodell passt und vernünftig leistbar ist.
"Sowohl der Rettungsassistent, als auch der Rettungssanitäter sind
bewährte Qualifikationen, deren Inhalte für die Ausbildung
anzuerkennen sind", fordert DFV-Vizepräsident Ludwig Geiger. "Hierfür
müssen ein modularer Aufbau der Ausbildung sowie die uneingeschränkte
Anrechenbarkeit von bestimmten Inhalten der Feuerwehr-Ausbildung
erhalten bleiben", ergänzt Knorr die Forderungen der Feuerwehren.
AGBF und DFV plädieren für eine zehnjährige Übergangsfrist. Bisher
ist vorgesehen, dass Rettungsassistenten nur innerhalb von fünf
Jahren durch Nachprüfung zum Notfallsanitäter ernannt werden können.
Der DFV und die AGBF gehen außerdem davon aus, dass den Feuerwehren -
und damit den Kommunen - durch den neuen Ausbildungsberuf keine
Mehrkosten entstehen.
Weitere offene Fragen zu dem neuen Berufsbild sind etwa geregelte
Notkompetenzen oder die Integration der Führerschein-Ausbildung. Die
Besetzung der Rettungsmittel und der künftige Wert der Ausbildung zum
Rettungssanitäter sind dagegen Ländersache.
Die ausführliche gemeinsame Stellungnahme von AGBF und DFV zu
Novellierung des Berufsbildes Rettungsdienst steht im Internet zum
Download unter www.feuerwehrverband.de/novelle-berufsbild-rettd.html.
Feuerwehr im Rettungsdienst: Die wichtigsten Zahlen
Die Feuerwehren bewältigen von bundesweit 401 Standorten mit 833
Einsatzfahrzeugen jährlich rund 1,4 Millionen Akuteinsätze im
Rettungsdienst. Das sind 30 Prozent des Gesamtaufkommens. 81 Prozent
der 29 000 Beamten der Berufsfeuerwehren verfügen über eine
rettungsdienstliche Qualifikation.
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