(ots) - Platzpatrone des Innenministers
Warnschussarrest, das klingt gut. Endlich, sagt mancher, zeigt der
Staat straffällig gewordenen Jugendlichen klare Grenzen auf.
Sozialstunden für U-Bahn-Schläger waren gestern, jetzt wird
durchgegriffen, lautet das Signal, das Bundesinnenminister Friedrich
aussenden will.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das Gesetz
verabschiedet, nach langen Debatten. Der Warnschussarrest der
schwarz-gelben Koalition ist also kein Schnellschuss, sondern klug
überlegte Imagepflege. Allerdings geht es weniger um die Bekämpfung
der Jugendkriminalität als um Aktionismus. Denn der Warnschussarrest
hat die Durchschlagskraft einer Platzpatrone.
Für jugendliche Intensivtäter taugt das Mittel ohnehin nicht.
Brutale Schläger, die bei Gericht Aktenreihen füllen, gehören nicht
verwarnt, sondern hinter Gitter. Und nicht für zwei oder vier Wochen,
wie es der Warnschussarrest vorsieht, sondern entsprechend der
Schwere des Vergehens. Dabei sollte nicht die Strafe im Vordergrund
stehen, sondern der Erziehungs- und Bildungsgedanke. An Pädagogen und
Ausbildern mangelt es aber in den oft überfüllten Jugendhaftanstalten
enorm. Womit klar wird, dass der Warnschuss im Einzelfall nach hinten
losgehen könnte. Denn für den Arrest kommen auch Kleinstkriminelle im
Alter von 14 oder 15 Jahren infrage. Sollten halbe Kinder künftig mit
echten schweren Jungs im Knast abhängen, wäre das pädagogisch
sicherlich nicht wertvoll.
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