(ots) - Idee mit Schwachstellen
Jeder noch so kleine Ortsteil ist stolz auf sein Schützenfest. Und
für viele Jugendliche gerade im ländlichen Bereich ist dieses Fest im
eigenen Dorf die erste Möglichkeit, auszugehen, mit Freunden zu
feiern - und auf einer Party Alkohol zu trinken.
Von der Verschärfung des Jugendschutzgesetzes, die
Familienministerin Kristina Schröder anstrebt, wären Schützenfeste
betroffen. Und sie sind ein gutes Beispiel dafür, weshalb die Pläne
der Ministerin nicht an der richtigen Stelle ansetzen. Denn ob die
Eltern von unter 16-Jährigen bei so einer Veranstaltung abends
zugegen sind oder nicht, wirkt sich kaum auf den Alkoholkonsum ihrer
Sprösslinge aus. Vielmehr sind die Erziehungsberechtigten meist
selbst nicht feierscheu - und halten durch ihre bloße Anwesenheit den
Sohn oder die Tochter am anderen Ende des Festzeltes nicht davon ab,
an der Theke ein Bier zu bestellen.
Hier liegt auch der zweite Schwachpunkt der Pläne. Denn sowohl auf
Vereinsfesten wie einem Schützenfest als auch bei Konzerten trinken
die Jugendlichen keinen selbst mitgebrachten Alkohol - sondern jenen,
der ihnen dort verkauft wird. Anstatt also Jugendliche ohne
Elternbegleitung per Gesetz nach 20 Uhr vom Gelände zu verbannen,
wäre es viel wichtiger, den Alkoholausschank am Tresen strenger zu
kontrollieren. Thekenpersonal muss dafür sensibilisiert werden,
genauer hinzuschauen und ohne Scheu nach dem Ausweis zu fragen. Diese
Hemmschwelle muss sinken.
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