(ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält das
besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgen und
den Meldebehörden für schutzwürdig. "Es darf noch nicht mal der
Anschein entstehen, dass Daten ohne Einwilligung des Betroffenen
weitergeben werden könnten", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr.
Gerd Landsberg heute in Berlin. Deswegen sollte die Weitergabe - wie
im ursprünglichen Gesetzentwurf auch vorgesehen - an die Einwilligung
der Betroffenen geknüpft werden. Eine bloße Widerspruchslösung reicht
nicht. Völlig unverständlich ist, dass in dem neuen Gesetz vorgesehen
ist, dass ein solcher Wiederspruch nicht möglich ist, wenn die Firmen
bereits die Daten haben und sie lediglich überprüfen lassen wollen.
Der DStGB fordert den Bundesrat auf, die notwendigen Nachbesserungen
vorzunehmen.
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