(ots) - Eine Verfassung wird nicht von heute auf morgen
geändert. Sie ist keine juristische Knetmasse, sondern die Basis des
staatlichen Lebens. Das zeigt sich schon daran, dass eine
Zweidrittel-Mehrheit im Parlament erforderlich ist, um neue
Grundlagen durchzusetzen.
Dennoch: Auch hier sollte es Flexibilität geben. Die kommunalen
Spitzenverbände fordern zu Recht, dass der Leistungsvorbehalt des
Landes beim Finanzausgleich schon jetzt aus der Landesverfassung
gestrichen werden kann - und nicht erst, wenn die komplette
Schuldenbremse eingeführt wird. Städte und Gemeinden wollen so
schnell wie möglich die Garantie, dass sie weiter 15,4 Prozent der
Steuereinnahmen des Landes erhalten. Als feste Größe, ohne
Hintertürchen für Kürzungen.
CDU und FDP haben sich - nach massivem Druck der Kommunal-Lobby -
grundsätzlich zur Streichung der Vorbehaltsklausel in ihrem Konzept
zur Schuldenbremse durchgerungen. Doch die Gespräche mit der SPD zum
Gesamt-Projekt stocken. Mit einer Zustimmung zur kleinen Lösung kann
in einem ersten Schritt der ernsthafte Wille aller Seiten bezeugt
werden - auch zur Beruhigung der Kommunen. Der Vorschlag der Kommunen
ist richtig.
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Andreas Kathe
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