(ots) - In der Beschreibung der Vorgänge um das neue
Meldegesetz herrscht große Gestaltungs-Auswahl: ein Stück aus dem
parlamentarischen Tollhaus, eine Ballade vom Bock als Gärtner oder
das neue bayerische Kasperl-Theater. Trifft alles zu.
Die Bundesregierung bringt das neue Gesetz auf den Weg und schreit
zwei Tage später "Haltet den Dieb!". Die CSU war bei dem Verfahren
die treibende Kraft bei der Entmündigung der meldepflichtigen Bürger.
Jetzt wollen Horst Seehofer und die zuständige CSU-Ministerin Ilse
Aigner alles so nicht gemeint haben und möglichst schnell wieder
rückgängig machen.
Da zumindest besteht Aussicht auf Erfolg, weil etliche
Bundesländer bereits verschärften Protest angemeldet haben.
Der eigentliche Skandal liegt aber nicht in der
Bäumchen-wechsle-dich-Politik der Regierungskoalition. Sondern in der
Abweichung vom Prinzip des Bürger-Schutzes. Dieser Schutz besteht im
Prinzip aus der Einwilligungserklärung. Heißt: Die Bürger müssen der
Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich
selber zustimmen. Nach dem geplanten Gesetz aber muss der einzelne
Bürger in jedem Fall selbst Widerspruch einlegen. Das ist skandalös.
Ein Jubel-Gesetz für Adresshändler aller Art. Die Erfahrung lehrt
doch, dass nur ein verschwindend geringer Teil der Bevölkerung sich
dann aktiv auf den Weg zur Widerspruchserklärung aufmachen würde. Und
selbst dann wäre nicht gewährleistet, dass vorhandene Datensätze
nicht weiter aufbereitet werden. Wenn man's nicht besser wüsste,
würde man's nicht für möglich halten.
Aber jetzt wird ja wieder alles gut. War nur blinder Alarm. Die
Betonung liegt auf blind. Deutscher Bundesrat, bitte übernehmen Sie.
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Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
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