(ots) - Seit Oktober 2010 können Knöllchen aus dem Ausland
auch in Deutschland vollstreckt werden. Besonders konsequent machen,
nach Informationen des ADAC, die Niederlande von dieser Möglichkeit
Gebrauch. Wer in Holland zu schnell unterwegs ist oder beim
Telefonieren im Auto erwischt wird und trotz zweier Mahnungen nicht
bezahlt, wird vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Kasse gebeten.
In den Niederlanden können Verkehrsverstöße schnell sehr teuer
werden, denn die Bußgelder sind hier deutlich höher als in
Deutschland. Wer beispielsweise innerorts 20 km/h zu schnell fährt,
muss mit 173 Euro rechnen. Telefonieren am Steuer kostet sogar 220
Euro. Wird der Betrag nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen noch
einmal 50 Prozent an Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu.
Punkte oder Fahrverbote gibt es in Deutschland jedoch für im Ausland
begangene Verstöße nicht.
Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden
ist aber an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld, um
in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70
Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische
Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein,
in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch
verschickt werden.
Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung
noch immer einige Nachbesserungen. Denn während niederländische
Behörden Bußgeldbescheide in der Regel in Deutscher Sprache
verfassen, ist dies in der überwiegenden Anzahl der weiteren
EU-Mitgliedsstaaten noch nicht der Fall. Daher muss sichergestellt
sein, dass die Knöllchen immer in der Sprache des Empfängers verfasst
werden. Nur so ist gewährleistet, dass Betroffene die
Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall von den ihnen
zustehenden Rechten, wie zum Beispiel Einspruch, form- und
fristgerecht Gebrauch machen können.
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