(ots) - Anlässlich der vierten Verhandlungsrunde zur
Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarung für die stationäre
Pflege (PTVS) zu den Themen Bewertungssystematik und Stichprobe
zeigen sich Bundesverbände der Träger der Pflegeeinrichtungen
überrascht von der wenige Tage zuvor vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV)
herausgegebenen Pressemitteilung. Einseitig wird darin das Scheitern
der Verhandlungen festgestellt und die Anrufung der Schiedsstelle
Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI mitgeteilt. Der GKV-SV erweist
sich mit der Anrufung der Schiedsstelle über die Presse zum
wiederholten Male als unberechenbarer Vertragspartner. Wer zuerst die
Presse informiert statt seiner Verhandlungspartner, signalisiert mit
diesem Vorgehen seine Verhandlungsunwilligkeit. Damit zeigt der
GKV-SV erneut, dass er die ihm übertragene Aufgabe entweder nicht
ernst nimmt oder nicht fähig bzw. willens ist, diese Aufgaben zu
erfüllen.
Die Bundesverbände der Leistungserbringer werden nun den Antrag
des GKV-SV mit der Begründung der Anrufung der Schiedsstelle genau
prüfen. Denn festzustellen ist, dass bisher so gut wie keine
Verhandlungsergebnisse vorliegen, die der Schiedsstelle zur
Entscheidung vorgelegt werden könnten.
Die Bundesverbände der Leistungserbringer stehen weiter zu ihrer
Verantwortung im Rahmen der Selbstverwaltung und fordern den GKV-SV
auf, das Machtpoker einzustellen und seiner Rolle als
Selbstverwaltungs- und Vereinbarungspartner im SGB XI gerecht zu
werden. Dazu gehört es, in ernsthafte Verhandlungen zur
Weiterentwicklung der Qualitätsberichterstattung in der Pflege
einzutreten und als Konsequenz darauf den Schiedsstellenantrag
zurückzuziehen und ggf. neu einzureichen, wenn die Verhandlungen
tatsächlich abgeschlossen sind.
Die Bundesverbände der Leistungserbringer sind weiterhin zum Wohl
der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen an einer sachlichen,
fachlichen und vor allem verbraucherorientierten Debatte zur
Weiterentwicklung der PTVS interessiert. Sie haben sich diesbezüglich
bis heute intensiv und mit allen ihnen zur Verfügung stehenden
Mitteln sowie fachlichem Know-how in die Weiterentwicklung der PTVS
eingebracht. Der Fokus der Leistungserbringerverbände richtet sich
hier insbesondere auf eine ergebnisorientierte
Qualitätsberichterstattung, welche die Anforderungen nach
Verständlichkeit, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit gemäß § 115
Abs. 1a SGB XI erfüllt.
Weitere Information zum Hintergrund und Verlauf der Verhandlungen
unter http://ots.de/zBTPt
Herausgeber der Meldung sind die Bundesverbände der
Leistungserbringer
Pressekontakt:
Claus Bölicke, AWO Bundesverband e. V.
Telefon: 030/ 26 309-161