Regify begrüßt Schreiben des Bundesfinanzministeriums
(firmenpresse) - Luxemburg/Hüfingen, 12. Juli 2012 – Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 2.7.2012 offene Fragen zur bereits am 1.7.2011 verabschiedeten vereinfachten elektronischen Rechnungslegung geklärt. „Zwölf Monate nach Gesetzesverabschiedung hat das Ministerium wichtige verbindliche Verwaltungsregelungen getroffen“, sagt Kurt Kammerer, Geschäftsführer von Regify. „Der Weg ist nun endgültig frei für die vereinfachte elektronische Rechnung, die Firmen großes Einsparpotenzial bringt. Wir gehen davon aus, dass schon 2015 EU-weit mehr als 40 Prozent der Rechnungen, also gut 10 Mrd. Stück, digital sein werden.“ Die Regify-Gruppe bietet mit „regibill“ einen entsprechenden Dienst an.
Im Fokus: Innerbetriebliches Kontrollverfahren
Ungeklärt waren bislang zum Beispiel die Anforderungen an das im Gesetz genannte innerbetriebliche Kontrollverfahren. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem neuerlichen Schreiben darauf hingewiesen, dass das genannte Kontrollverfahren lediglich die korrekte Übermittlung der Rechnung und damit deren Unversehrtheit sicherstellen muss und nicht die Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG oder zur Prüfung der inhaltlichen Ordnungsmäßigkeit der Rechnung (§§ 14 Abs. 4, 14a UStG) beinhaltet. Zudem weist das Bundesfinanzministerium nochmals darauf hin, dass es kein vorgegebenes Verfahren für die innerbetriebliche Kontrolle gibt, sondern dass jedes Verfahren geeignet ist, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft.
Kontrollverfahren durch digitalen Fingerabdruck
Die Regify-Gruppe bietet mit regibill eine Lösung, die die gesetzlichen und steuerlichen Nachweispflichten erfüllt und dem Nutzer ein Kontrollverfahren bietet, ohne dass dieser zusätzliche Arbeit hat. Um den regibill-Dienst nutzen zu können, registriert sich der Rechnungssteller einmalig mit Umsatzsteueridentifikationsnummer, Handelsregisternummer und seinem vollständigen Namen bei einem Regify-Provider. Der Versand einer Rechnung erfolgt jeweils als E-Mail-Anhang im PDF-Format. Die elektronische Rechnung wird vor ihrem Versand per E-Mail automatisch registriert und von der Originalrechnung und dem Rechnungssteller wird jeweils ein digitaler Fingerabdruck genommen. Damit kann jede beliebige Rechnung jederzeit auch Jahre später automatisch auf Echtheit hin überprüft werden. Regibill ist Multi-Channel-fähig. Das heißt, neben elektronischen Rechnungen erleichtert regibill auch die Arbeit mit Papierrechnungen. Die regibill-Lösung richtet sich an Unternehmen und Organisationen jeder Größe und wird von zertifizierten Regify-Providern am Markt angeboten.
Ãœber die Regify-Gruppe:
Die Regify-Gruppe (www.regify.com) mit Hauptsitz in Luxemburg ist ein internationaler Anbieter für die vertrauliche und verbindliche E-Mail-Kommunikation und digitale Post. Die Unternehmensgruppe konzentriert sich auf den sicherheits- und zeitkritischen elektronischen Austausch von Dokumenten und Nachrichten in der für den Anwender besten Form. Dafür bietet Regify mit regimail (vertrauliche E-Mail), regibill (elektronischer Rechnungsversand) und regipay (elektronischer Versand der Lohn- und Gehaltsabrechnung) drei international nutzbare Software-Services über zertifizierte Regify-Provider in verschiedenen Ländern und Kontinenten an. Interessant ist regify für alle, die vertrauliche Nachrichten verbindlich versenden und empfangen wollen. Insbesondere sind dies Unternehmenskunden, vom Kleinunternehmen bis zum Großkonzern, sowie die öffentliche Hand, aber auch Privatpersonen.
regify S.A.
Marina Evaristo, Marketingdirektor
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