(ots) - Von großem Übel
Rückstände von Reinigungsmitteln in Nahrung müssen zwar ein Grund
sein, Kontrollmechanismen stärker unter die Lupe zu nehmen und, falls
nötig, zu ändern. Doch zur Hysterie besteht in der aktuellen Affäre
um das Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care derzeit kein Anlass - vor
allem, weil der Grenzwert extrem niedrig angesetzt ist.
Nicht immer könnte es allerdings so glimpflich verlaufen. Denn
immerhin ist keine Ware in den Handel gelangt und die Gesundheit der
Verbraucher nicht gefährdet. Beunruhigen muss dennoch, dass die
Verunreinigung nur deshalb aufgeflogen ist, weil ein Landwirt klug
gehandelt hat. Bauern können aber nicht zusätzlich zum Tagesgeschäft
noch ständig Eigenkontrollen vornehmen. Sie müssen sich darauf
verlassen können, dass drin ist, was draufsteht. Klar ist aber auch,
dass eine Kontrollinstanz nur etwas aufspüren kann, wenn sie weiß,
wonach zu suchen ist.
Das Wirrwarr, nicht nur weltweit, sondern sogar innerhalb Europas,
um Teilzulassungen und Ausnahmen für Wirkstoffe ist von großem Übel.
Kaum zu glauben: Nach dem Verbot von Vi-Care müssten in letzter
Konsequenz Lebensmittelregale etwa mit Käse, Quark oder Fleisch leer
geräumt werden. Denn Maschinen zur Lebensmittelproduktion werden
bekanntlich desinfiziert, und könnten winzige Spuren entsprechender
Mittel auf die Ware übertragen.
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