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Wohngebäudeversicherung: Gedanken eines neuen Hauseigentümers

ID: 679831

Die Wohngebäudeversicherung ist eine unverzichtbare Absicherung für den Schadensfall. Denn kaum ein Hauseigentümer ist in der Lage, ein Haus ohne fremde finanzielle Hilfe neu auszubauen.

(firmenpresse) - Beim Kauf eines Einfamilienhauses werden viele Überlegungen ausgelöst, die sich rund um das Thema Wohngebäudeversicherung drehen. Durch den bisherigen Eigentümer besteht in der Regel bereits Versicherungsschutz für das Haus durch den bisherigen Eigentümer. Dieser kann innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Eigentumsübergang gekündigt werden, um neu nach den eigenen Bedürfnissen abgeschlossen zu werden.

In der Wohngebäudeversicherung sind verschiedene Gefahren standardmäßig versichert: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel. Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung lässt sich durch zahlreiche Klauseln individuell erweitern. Hierzu können z. B. gehören

-Überspannungsschäden durch Blitzschlag
-Bewegungs- und Schutzkosten
-Einschluss von Nutzwärmeschäden
-Klima-, Wärmepumpen- und Solaranlagen
-Wasserleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück

und viele weitere Einschlüsse.

Die Bedingungen der Wohngebäudeversicherung kennen keine Definition zum Begriff "Gebäude". In Anlehnung an das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird ein Gebäude wie folgt definiert: "Ein Gebäude ist ein mit dem Grund und Boden verbundenes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und Menschen und Sachen schützt." Die Wohngebäudeversicherung gilt damit im Regelfall für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Mehrfamilienhäuser. Unter den Versicherungsschutz fallen auch Gebäude, die mindestens zur Hälfte Wohnzwecken dienen. Auch dazugehörige Garagen, Gartenlauben oder Gartenhäuser in im Versicherungsschutz integriert.

Für Mobiliar ist die Hausratversicherung zuständig. Ausnahme: Wenn sich im Haus eine Einbauküche befindet, gehört diese mit zum Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung. Voraussetzung ist eine individuelle Anpassung an die vorhandenen Raumverhältnisse, ein Ab- oder Ausbau geht nur mit einer Beschädigung einher.





Bewegliche Sachen sind im Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung ebenfalls enthalten, hier zu zählen Mauersteine oder Dachziegel, die im Keller gelagert sind oder auch Heizöl. Weiterhin gehören Müllbox, Klingel- und Briefkastenanlage, Carport, Garage oder Pergola zum Gebäude und damit auch zum Versicherungsschutz.

Gesondert versicherbar sind Fotovoltaikanlagen und die dazugehörigen Bauteile und Installationen. Wenn ein Wohnhaus vermietet wird, müssen noch andere Dinge beachtet werden. Nicht in dem Umfang der Wohngebäudeversicherung gehören hier Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten eingebracht hat wie z. B. der Parkettboden, die Deckenvertäfelung oder die Markise auf dem Balkon. Wenn es hier zu einem Schaden kommt, muss die Hausratversicherung des Mieters eingreifen.

Sinnvoll ist es, die Wohngebäudeversicherungum den Bereich der Elementarversicherung zu erweitern. Gerade jetzt, wo schwere Unwetter häufig mit heftigen Regenfällen und daraus resultierenden Überschwemmungen einhergehen, macht diese Erweiterung Sinn. Es ist ja nicht selten der Fall, dass nach einem starken Regenguss der Keller unter Wasser steht und sich dadurch Schäden im Mauerwerk ergeben.


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Datum: 13.07.2012 - 10:45 Uhr
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