PresseKat - CLLB Rechtsanwälte informieren über Abwicklung des KanAm Grundinvest und mögliche Schadenersatzan

CLLB Rechtsanwälte informieren über Abwicklung des KanAm Grundinvest und mögliche Schadenersatzansprüche

ID: 681202

16.07.2012 - Trotz Immobilienverkäufen für rund eine Milliarde Euro ging der Immobilienfonds KanAm Grundinvest in Liquidation. Die Abwicklung des Fonds soll bis 2016 abgeschlossen sein. Die Fondsgesellschaft will in diesem Zusammenhang ihre Verkaufsstrategie ändern.

(firmenpresse) - Galt bis zur Entscheidung, ob der KanAm Grundinvest wieder geöffnet oder aufgelöst wird, die Maxime durch den Verkauf von Fondsimmobilien Liquidität zu beschaffen, so setzt die Fondsgeschäftsführung laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nun als Leitlinie auf einen ergebnisorientierten Verkauf des Immobilienportfolios über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Auch wenn diese Maßnahme grundsätzlich zu begrüßen ist, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin, die bereits zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds betreut, so kann auch sie nicht gewährleisten, dass die Anleger von Verlusten verschont bleiben. Vorliegend besteht die Gefahr, dass die Anleger wohl nur dann ihre Investitionen vollumfänglich zurückerhalten, wenn sie rechtliche Schritte einleiten.

Bereits mehrere Anleger, die in derartige Fondsprodukte investiert haben, konnten mit den beratenden Banken auch außergerichtlich Vergleiche schließen bzw. Vergleichsangebote von Banken erhalten.

„Geltend gemacht wurden in diesen Fällen meist Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz weiter. „Denn die Rechtsprechung legt dem Anlageberater erhebliche Aufklärungs- und Beratungspflichten auf. Werden diese Pflichten verletzt, machen sich die Banken/Beratungsinstitute grundsätzlich schadensersatzpflichtig.“

Das Landgericht Frankfurt am Main hat beispielsweise in seinem Urteil vom 23.03.2012 (Az.: 2-19 O 334/11) entschieden, dass ein Anleger eines offenen Immobilienfonds über die im Zusammenhang mit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme bestehenden Kapitalverlustrisiken aufgeklärt werden muss. Unterbleibt eine derartige Aufklärung, so macht sich die beratende Bank grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Dieses Urteil ist auch für die Anleger des KanAm Grundinvest von Bedeutung.

Neben Hinweisen auf Verlustrisiken oder auf eine mögliche Schließung des Fonds müssen die Berater regelmäßig auch über die den Beratungsinstituten zufließenden Rückvergütungen, die sog. kick-backs aufklären. Dies gilt zumindest dann, wenn die Anlageberatung durch Mitarbeiter einer Bank erfolgte.





Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.

Zu beachten ist aber die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche, die unter gewissen Umständen schon drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile eintritt. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999-50, Fax: 089 552 999-90; Mail: kainz(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 16.07.2012 - 15:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Alexande Kain
Stadt:

München


Telefon: 089 552 999 50

Kategorie:

Fonds


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.07.2012

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