(ots) - Stratege Seehofer klagt zu Recht
Der Länderfinanzausgleich ist in der deutschen Verfassung
verankert. Und das ist auch gut so, weil damit sehr verlässlich die
strukturellen Unterschiede zwischen den Bundesländern ausgeglichen
werden. Dieses Grundprinzip stellt Horst Seehofer mit der Klage des
Freistaates gegen die Ausgestaltung des Länderfinanzausgleiches nicht
infrage. Sein Land hat als Empfänger Jahrzehnte von Zahlungen
profitiert. Es spricht auch nicht gegen eine Klage, dass Edmund
Stoiber vor elf Jahren für die Regelung bis 2019 gestimmt hat. Die
Dimensionen haben sich eben radikal geändert.
Der bayerische Ministerpräsident kritisiert aber zu Recht die
Ungerechtigkeit im aktuellen Länderfinanzausgleich. Bayern zahlt
jetzt in einem Jahr mit 3,7 Milliarden Euro mehr, als es in 40 Jahren
in Summe erhalten hat. Zudem geht fast der gesamte Ausgleich (3,2
Milliarden Euro) an Berlin. Verständlich, dass Seehofer (CSU) nicht
Wowereit (SPD) alles bezahlen möchte, was sich Berlins Regierender
Bürgermeister nicht leisten kann und was sich Seehofer in Bayern
nicht leisten will. Bei aller Rechtfertigung klagt Seehofer nicht
nur als der Gutmensch aus München. Der erfahrene Politik-Stratege hat
auch ein anderes Ziel: Im September 2013 wird in Bayern ein neuer
Landtag gewählt, da stärkt eine erfolgreiche Klage den bajuwarischen
Stolz und hilft bei seiner angestrebten Wiederwahl.
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