(ots) - Die Gerichte in Deutschland haben im Jahr 2011
in rund 12 700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der
elterlichen Sorge angeordnet, weil eine Gefährdung des Kindeswohls
anders nicht abzuwenden war. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, ist das gegenüber dem Jahr 2010 ein
leichter Rückgang um knapp 50 Fälle (- 0,4 %). In rund 9 600 Fällen
übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die
Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem
Verein.
Rechtsgrundlage für den Sorgerechtsentzug ist Paragraf 1666
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum
Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge
entzogen. Bei der Ãœbertragung des teilweisen Sorgerechts an ein
Jugendamt wurde in rund 1 900 Fällen (20 %) nur das
Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf den Internetseiten
des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de im Bereich
Publikationen unter dem Suchbegriff "Sorgerecht 2011" verfügbar.
Die Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit weiteren
Zusatzinformationen und -funktionen, ist im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presseaktuell zu
finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Ulrike Steffes-Ollig, Telefon: (0611) 75-8167,
www.destatis.de/kontakt
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Statistisches Bundesamt
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