(ots) - Anlässlich der Entscheidung des 1. Senats des
Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Asylbewerberleistungsgesetz/
Grundleistungen" am 18. Juli 2012 erklärt Beate Rudolf, Direktorin
des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Karlsruher
Entscheidung. Damit ist klargestellt, dass die jetzigen, deutlich
niedrigeren Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes im Verhältnis zu
den generellen Sozialleistungen gegen das menschenwürdige
Existenzminimum verstoßen. Dies hat der Gesetzgeber knapp 20 Jahre
lang ignoriert.
Wichtig ist deshalb auch, dass Asylbewerber und Flüchtlinge ab
sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten sollen, die sich
an den generellen Sozialleistungen orientieren. Die Achtung der
Menschenwürde duldet keinen Aufschub.
Es ist nur konsequent und entspricht den Menschenrechten, dass das
Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet hat, die
Leistungen für die betroffenen Gruppen wie Asylbewerber, Geduldete,
Bürgerkriegsflüchtlinge und teilweise auch Menschen mit einem
humanitären Bleiberecht unverzüglich neu festzusetzen. Und dies nur
mittels eines inhaltlich transparenten Verfahrens, das sich an den
tatsächlichen Bedarfen der Gruppen orientiert.
Wir begrüßen besonders die Feststellung des
Bundesverfassungsgerichtes, dass der deutsche Gesetzgeber bei der
Neufassung der Sätze durch die Vorgaben des Völkerrechts verpflichtet
ist. Das Gericht bezieht sich explizit auf die Regelungen des
Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte zur sozialen Sicherheit und zur Teilhabe am kulturellen Leben
sowie auf die UN-Kinderrechtskonvention, beispielsweise auf das
Kindeswohl, das Recht auf Bildung und die Gleichstellung von
Flüchtlingskindern."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in diesem Verfahren
Stellung genommen (Juni 2011) und zur mündlichen Verhandlung des 1.
Senats des Bundesverfassungsgerichts (Juni 2012) in Sachen
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen" vorgetragen. Anlässlich
der mündlichen Verhandlung veröffentlichte das Institut die
wesentlichen Ergebnisse der Stellungnahme in dem "aktuell" 03/2012:
Claudia Mahler (2012): aktuell 03/2012 - Das
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verletzt die Menschenrechte!
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