(ots) - Als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung
bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heutige Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Leistungen für
Asylbewerber "evident unzureichend" und mit dem Grundrecht auf
Menschenwürde unvereinbar sind. Es sei eine Schande, dass der
Gesetzgeber durch Richter dazu gezwungen werden muss, der
jahrzehntelangen schikanösen Behandlung von Flüchtlingen in
Deutschland ein Ende zu setzen. Der Verband fordert die sofortige
ersatzlose Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit
die Gleichbehandlung von Asylbewerbern mit Hartz IV- und
Sozialhilfebeziehern.
"Nun ist also höchstrichterlich beschieden, was Sozialverbände
seit Jahren kritisieren: wie mit Asylbewerbern in Deutschland
umgegangen wird, hat mit dem Gebot der Menschenwürde nichts mehr zu
tun", konstatiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des
Paritätischen. Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht der
schikanösen Leistungsverweigerung mit sofortiger Wirkung ein Ende
setzt und Asylbewerbern sogar rückwirkend zum 1.1.2011 Leistungen
zuspricht, zeige, als wie gravierend die Richter den Verfassungsbruch
einordnen. "Dieses Urteil ist ein Sieg der Menschlichkeit und
gleichzeitig eine schallende Ohrfeige für die politisch
Verantwortlichen, die jahrelang die Augen vor den Lebensbedingungen
von Asylbewerbern verschlossen haben", so Schneider.
Der Verband fordert die ersatzlose Abschaffung des
Asylbewerberleistungsgesetzes, einen verbindlichen Rechtsanspruch von
Asylbewerbern auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII sowie die
bedarfsgerechte Anpassung der entsprechenden Regelsätze. "Es sollte
Regierungen und Parlamente mehr als nachdenklich stimmen, dass das
Bundesverfassungsgericht nach dem Hartz IV-Urteil von 2010 nun
bereits zum zweiten Mal zu niedrige Sozialleistungen moniert und das
verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum in Deutschland
einfordert."
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