(ots) - Die Diskussion um die religiös motivierte
Beschneidung muslimischer oder jüdischer Jungen in Deutschland muss
mit aller Ernsthaftigkeit geführt werden. Es geht um das Recht der
Eltern, Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen. Es geht um ein
Jahrtausende altes religiöses Ritual, dass damit ja auch von der im
Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit gedeckt ist. Es stellt
sich aber zugleich die Frage, wie diese Rechtsgrundlagen in Einklang
zu bringen sind mit dem Kindeswohl, dem Recht auf körperliche
Unversehrtheit.
Das Kölner Einzelfallurteil, in dem die Beschneidung eines
muslimischen Jungen durch einen Arzt als einfache Körperverletzung
bewertet wurde, hat zunächst einmal die Aussagekraft, dass für die
Mediziner - und letztlich auch für die Eltern - dringend
Rechtssicherheit hergestellt werden muss. Dafür ist die gesetzliche
Regelung ein Weg.
Der bekannte Kölner Verfassungsrechtler Christian Hillgruber hat
vorgeschlagen, lieber eine Klarstellung im Sorgerecht vorzunehmen.
Dann wäre eine Beschneidung aus religiösen Gründen vom elterlichen
Sorgerecht gedeckt. Auch dies ist ein gangbarer Weg.
Natürlich gibt es Stimmen, die Beschneidungen bei Kindern
grundsätzlich ablehnen. Sie werden dann oft auch die christliche
Taufe nach der Geburt ablehnen und für die freie Entscheidung des
Einzelnen im Erwachsenenalter eintreten. Das ist nicht nur blauäugig,
es widerspricht dem vom Bundesverfassungsgericht hoch eingestuften
Recht auf freie Religionsausübung. Sie muss bei der Beschneidung
garantiert sein - verbunden mit der ärztlich einwandfreien Versorgung
der Kinder.
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Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
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