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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30.
August 2012, um 14:00 Uhr MESZ im Airport Conference Center FAC 1
(Ebene 4, Gebäudeteil A, Raum K 05) Flughafen Frankfurt am Main,
60547 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der STÖHR & Co. AG i. L. ein.
TAGESORDNUNG
1 Vorlage des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers versehenen Abschlusses und Konzernabschlusses sowie
des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das
Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 einschließlich des erläuternden
Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach §§289 Abs. 4 und 5, 315
Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Berichts des
Aufsichtsrats.
2 Beschlussfassung über die Feststellung des Abschlusses sowie über
die Billigung des Konzernabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr
2011.
Da die Stöhr & Co. AG i. L. durch Beschluss der Hauptversammlung vom
26.6.2009 aufgelöst wurde, obliegen die Feststellung des Abschlusses
und des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das
abgelaufene Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 der Hauptversammlung, §270
Abs. 2 S. 1 AktG analog.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Einzelabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 wird
entsprechend dem vorgelegten Entwurf festgestellt und der
Konzernabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 wird
entsprechend dem vorgelegten Entwurf gebilligt.
3 Vorlage des Berichtes des Sonderprüfers
Die Stöhr & Co. AG hat im Rahmen der Entlastung des Abwicklers und
der Aufsichtsratsmitglieder für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010
durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2011 einen
Sonderprüfer gemäß § 142 AktG bestellt, um den Verkauf der 100% -igen
Beteiligung an der Olbo Textilwerke GmbH und etwaiger damit
zusammenhängender Ersatzansprüche zu überprüfen.
Zum Sonderprüfer wurde Herr WP/StB Dipl.-Kfm. Georg Holschbach, Warth
& Klein Grant Thornton WP, Düsseldorf, bestellt. Die Abschrift des
nun vorliegenden Berichts des Sonderprüfers kann auf Verlangen jedem
Aktionär durch den Abwickler zugesendet werden. Darüber hinaus wird
diese auch während der Hauptversammlung ausliegen.
Einer Zustimmung zum Bericht des Sonderprüfers durch die
Hauptversammlung bedarf es nicht, so dass zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erfolgt.
4 Beschlussfassung über die Sitzverlegung - Satzungsänderung.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Sitz der Gesellschaft wird von Mönchengladbach nach Fulda
verlegt.
§ 1 der Satzung ("Firma, Sitz und Dauer") wird wie folgt neu gefasst:
"Die Gesellschaft führt die Firma Stöhr & Co. Aktiengesellschaft und
hat ihren Sitz in Fulda. Die Dauer der Gesellschaft ist auf bestimmte
Zeit nicht beschränkt."
5 Beschlussfassung über Anpassung der Satzung hinsichtlich der
Bekanntmachungen.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 3 der Satzung ("Bekanntmachungen") wird geändert und lautet wie
folgt:
"Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger."
6 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
7 Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im
Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 amtierenden Abwickler für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
8 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und
zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
16.400.000,00 EUR und ist eingeteilt in 6.400.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
je 2,5625 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesellschaft
hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung im Bundesanzeiger dementsprechend 6.400.000
Stück.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch
Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d.h. Donnerstag, den 09. August 2012
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den
Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens
bis zum Ablauf des Donnerstag, den 23. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ)
der Stöhr & Co. AG i. L. unter der Anschrift
STÖHR & Co. AG i. L.
Einladung zur Hauptversammlung 2012
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1
General Meetings
60261 Frankfurt
Telefax 069 - 136 -26351
{hv-eintrittskarten(at)commerzbank.com}[HYPERLINK:
mailto:hv-eintrittskarten(at)commerzbank.com]
zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall
bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist
der Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte
E-Mail-Adresse zu übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts-
und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden, die sie von
ihrem depotführenden Institut erhalten. Ausnahmen vom
Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher
bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten
an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen zu wenden und mit diesen
abzustimmen. Als besonderen Service bieten wir unseren
Aktionären an, dass sie sich durch weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter, die von der Gesellschaft benannt werden,
vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in
jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Diese Vollmachten und Stimmrechtsweisungen sowie
deren Widerruf können vor der Hauptversammlung bis spätestens
Mittwoch, den 29. August 2012, bis 24:00 Uhr MESZ durch Telefax
oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft:
STÖHR & Co. AG i. L. - Aktionärsservice -
c/o MEHLER AG, Edelzeller Straße 44
36043 Fulda
Telefax: +49 (0) 661 103 830
E-Mail: {office(at)kap.de}[HYPERLINK: mailto:office(at)kap.de]
unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der
Internetadresse
{http://www.stoehr-ag.de/ag/de/start.php?content=investor_hv}[HYPERLI
NK: http://www.stoehr-ag.de/ag/de/start.php?content=investor_hv]
abgerufen werden können, erteilt werden. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass die
Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
vorgewiesen wird. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte
Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die
Ausübung der Rechte der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziffer
3 in Verbindung mit §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131
Abs. 1 AktG stehen den Aktionären von der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung an auf dem Internetportal der
Gesellschaft unter
{http://www.stoehr-ag.de/ag/de/start.php?content=investor_hv}[HYPERLI
NK: http://www.stoehr-ag.de/ag/de/start.php?content=investor_hv]
zur Verfügung.
Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen
beachtet werden:
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Das Verlangen der Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung
zu setzen und bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis
spätestens Montag, den 30. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge
müssen der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 15. August 2012,
24:00 Uhr MESZ zugehen.
Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG
Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der
Hauptversammlung ausgeübt werden. Um die sachgerechte
Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an oben
genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche
Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon
unberührt.
Veröffentlichungen auf dem Internetportal der Gesellschaft
Folgende Unterlagen sind alsbald nach Veröffentlichung dieser
Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft unter
{http://www.stoehr-ag.de/ag/de/start.php?content=investor_hv}[HYPERLI
NK: http://www.stoehr-ag.de/ag/de/start.php?content=investor_hv]
unter Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
zugänglich:
- der Inhalt dieser Einberufung, - eine Erläuterung, wenn zu einem
Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll sowie
die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere
- der Jahresabschluss und der Lagebericht (HGB) 2011, - der
Geschäftsbericht 2011 mit dem Konzernabschluss und dem
Konzernlagebericht (IFRS) 2011, - der Bericht des Aufsichtsrats und
der erläuternde Bericht des Abwicklers zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 und
- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung, - die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht
für die Hauptversammlung verwendet werden können, sowie - nähere
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der
Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der
gleichen vorstehenden Internetadresse bekannt gegeben.
Bekanntmachung der Einladung
Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die
Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind im
Bundesanzeiger in der gesamten Europäischen Union bekannt gemacht
worden.
Mönchengladbach, Juli 2012
STÖHR & Co. AG i. L.
Der Abwickler
Rückfragehinweis:
SSTÖHR & Co. AG i. L. - Aktionärsservice -
c/o MEHLER AG, Edelzeller Straße 44
36043 Fulda
Telefax: +49 (0) 661 103 830
E-Mail: office(at)kap.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Stöhr & Co. AG i. L.
Wetschewell 2
D-41199 Mönchengladbach
Telefon: +49 (0)2166 121 122
FAX: +49 (0)2166 121 322
Email: info(at)stoehr-ag.de
WWW: http://www.stoehr-ag.de
Branche: Textil/Bekleidung
ISIN: DE0007277006
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt:
Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch