PresseKat - Unisex-Tarife machen bAV für Männer teurer – Clearing-Stelle hebelt Prämienanhebung aus

Unisex-Tarife machen bAV für Männer teurer – Clearing-Stelle hebelt Prämienanhebung aus

ID: 685834

Ab Mitte Dezember 2012 werden bAV-Verträge der rückdeckenden Lebensversicherer auf geschlechtsneutrale Tarife umgestellt. Die Unisex-Tarife bedeuten nach Auskunft einiger großer Versicherungsgesellschaften für männliche Arbeitnehmer eine Erhöhung von rund 5 bis 6 %.

(firmenpresse) - Manchmal ist es besser, alles beim Alten zu belassen. Das gilt in jedem Fall für die betriebliche Altersversorgung im Fall des Arbeitsplatz-Wechsels. Die erworbenen Ansprüche können im Regelfall zwar von einem Arbeitgeber zum nächsten „portiert“ werden, treffen dort aber häufig auf eine andere Organisation der Versorgungswerke. Das führt zumeist zur Umdeckung. Neue Verträge mit einem anderen Rückversicherer müssen zu den dann geltenden Konditionen abgeschlossen werden und sind in vielerlei Hinsicht ungünstiger. Der Garantiezins ist niedriger – von 3,25 % im Jahr 2003 auf derzeit 1,75 % fast halbiert –, die Rentenhöhe richtet sich nach den neuen Sterbetafeln und wird niedriger, Zusatzvereinbarungen für Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung fallen eventuell weg.
Ab Mitte Dezember 2012 werden bAV-Verträge der rückdeckenden Lebensversicherer auf geschlechtsneutrale Tarife umgestellt. Die Unisex-Tarife bedeuten nach Auskunft einiger großer Versicherungsgesellschaften für männliche Arbeitnehmer eine Erhöhung von rund 5 bis 6 %, während die monatlichen Beiträge für weibliche Arbeitnehmer um 2 bis 3 % sinken. Da Beitragszahlungen – zum Beispiel bei der lohn- und sozialversicherungsbefreiten Entgeltumwandlung – zumeist gleichbleiben, bedeutet das für Männer im Umkehrschluss Abstriche an der Rentenhöhe.
Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung zwar darauf verwiesen, dass sich das Urteil des EuGH über geschlechtsspezifische Tarife nicht auf die betriebliche Altersversorgung bezieht. Aber die Versicherer bauen vor. Schließt ein Arbeitgeber weiterhin geschlechtsabhängige Tarife für Zusagen ab dem 21.12.2012 ab, die auf Leistungen aus einer Versicherung Bezug nehmen, hat er das Risiko, dass benachteiligte Arbeitnehmer höhere als die versicherten Leistungen gegen ihn geltend machen. Um ein Nachhaftungsrisiko des Arbeitgebers zu vermeiden, führen die Versicherer zum Jahresende auch im bAV- Neugeschäft Unisex-Tarife ein. Verträge, die bestehen, bleiben unverändert. Diesen Vorteil können Arbeitnehmer durch die DGbAV-Clearing-Stelle nutzen.




Nach Absprache mit dem neuen Arbeitgeber können Arbeitnehmer ihre bestehenden bAV-Verträge zum neuen Arbeitsplatz mitnehmen und durch die DGbAV-Clearing-Stelle verwalten lassen – gleich bei welchem Rückdecker die Verträge abgeschlossen wurden. Das erspart dem neuen Arbeitgeber Verwaltungskosten und erhält dem Arbeitnehmer die günstigeren, bisherigen Konditionen.
Berechnungen unabhängiger Versicherungsmathematiker ergaben, dass ein im Jahr 2003 abgeschlossener bAV-Vertrag eines 30-jährigen Arbeitnehmers, der bis zu seiner Rente monatlich 200 Euro einzahlt, mit einer garantieren Monatsrente seines Betriebs in Höhe von 710 Euro rechnen kann. Wenn er 2012 den Arbeitgeber wechselt und „umgedeckt“ wird, halbiert sich seine garantierte Betriebsrente fast auf 365 Euro – trotz gleichbleibender monatlicher Einzahlung. Nach Einführung der Unisex-Tarife dürfte bei diesem Beispiel die garantierte Rente aus der bAV auf unter 350 Euro fallen.
DGbAV

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ãœber die DGbAV:
Die Spezialgebiete der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung sind die Einrichtung, Durchführung und Sanierung von betrieblichen Versorgungs¬systemen. Schlagzeilen machte die DGbAV mit einer Ser¬vice-Innovation: Mit der DGbAV-Clearing-Stelle bietet sie die Möglichkeit, bestehende bAV-Verträge des Arbeitnehmers bei einem Arbeitsplatzwechsel beim neuen Arbeitgeber weiter zu führen und zu verwalten. Damit wird die seit 2005 geltende „Portabilität“ von Rentenansprüchen bei einem Arbeitgeberwechsel erst praktikabel. Vorteil für die Arbeitnehmer: Weil die „Umdeckung“ bestehender bAV-Verträge fast immer ungünstigere Konditionen bedeuten, spart die Fortführung der alten Verträge beim neuen Arbeitgeber bares Geld. Rein rechnerisch können durch die Umdeckung bei einem Arbeitgeberwechsel einige Zig-Tausend Euro an Betriebsrente in den Jahren des Ruhestands fehlen. Wer die DGbAV-Clearing-Stelle nutzt, zahlt für deren Leistung den Gegenwert einer halben Packung Zigaretten pro Monat.



PresseKontakt / Agentur:

Presse- und Redaktionsbüro Matthias von Debschitz
Joseph-Haydn-Str. 14 - 65812 Bad Soden
Tel. 06196-9502288 Fax: 06196-9502298
presse(at)debschitz.de



drucken  als PDF  an Freund senden  AFA AG: Der unabhängige Finanzdienstleister bietet jungen Menschen Ausbildungsplätze mit Übernahmegarantie Jenoptik für zwei Jahre Trikotsponsor der A-Junioren des FC Carl Zeiss Jena
Bereitgestellt von Benutzer: debschitz
Datum: 23.07.2012 - 15:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 685834
Anzahl Zeichen: 3344

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias von Debschitz
Stadt:

Wemding


Telefon: 06196-9502288

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.07.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unisex-Tarife machen bAV für Männer teurer – Clearing-Stelle hebelt Prämienanhebung aus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG