PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 687030

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Kapsch TrafficCom AG
Wien, FN223805a
ISIN AT000KAPSCH9

Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG am Freitag,
dem 24. August 2012, um 10.00 Uhr, Konferenzzentrum im Hause der
Kapsch TrafficCom AG, 1120 Wien, Am Europlatz 2.

* Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr
2011/2012

* Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011/2012

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012

* Beschlussfassung über die Vergütung für ein Mitglied des
Aufsichtsrats

* Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012/2013

* Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§4, 5, 10
und 12, insbesondere zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen
Bestimmungen - Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 3. August 2012
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen:

Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,




* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011/2012;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110, 118 UND 119
AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 3.
August 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1120 Wien,
Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl,
zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 14. August 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2,
Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail
ir.kapschtraffic(at)kapsch.net wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Soweit ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die
Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten
Nachweises durch den Aktionär.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an Herrn Mag. Marcus Handl übermittelt werden. Die Fragen
können an die Gesellschaft per E-Mail an ir.kapschtraffic(at)kapsch.net,
oder per Telefax an +43 (0) 50811 1709, übermittelt werden.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 14. August 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21. August 2012
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post oder Boten: Kapsch TrafficCom AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien,

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68

Per E-Mail: anmeldung.kapsch(at)hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Kapsch TrafficCom AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß
§114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische
Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies
deshalb, da Kapsch TrafficCom AG bei den vorangegangenen beiden
Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg
angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon
keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.

Depotbestätigung gem. §10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes, * Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über
die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9, *
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich
die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 14. August 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 23. August 2012,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post oder Boten: Kapsch TrafficCom AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien,

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68

Per E-Mail: anmeldung.kapsch(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt §10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43-1-8763343-0, Fax +43-1-8763343-49 oder E-mail
michael.knap(at)iva.or.at.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR13.000.000,-- eingeteilt in
13.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 13.000.000
Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 9.30 Uhr.

Wien, im Juli 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Marcus Handl
Investor Relations
Kapsch TrafficCom AG
Tel: +43 (0) 50 811 1120
Am Europlatz 2, A-1120 Vienna, Austria
E-mail: ir.kapschtraffic(at)kapsch.net
www.kapschtraffic.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
A-1121 Wien
Telefon: +43 1 50811 1122
FAX: +43 1 50811 99 1122
Email: ir.kapschtraffic(at)kapsch.net
WWW: www.kapschtraffic.com
Branche: Technologie
ISIN: AT000KAPSCH9
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 25.07.2012 - 07:01 Uhr
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