(firmenpresse) - Als eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft bietet Ihnen die Protectum eG das staatlich hoch geförderte Genossenschaftssparen als vermögenswirksame Leistung an. Wenn dies für sie relevant ist, werden sie nach kurzer Zeit erneut von einem unserer Mitarbeiter zurückgerufen. Wenn Ihr Interesse am Genossenschaftssparen weiterhin besteht, wird Ihnen nach diesem zweiten Gespräch eine Antragsbestätigung per Einschreiben zugesandt.
Sollten Sie innerhalb einer allgemeinen, zwei-wöchigen Frist ihren Antrag nicht widerrufen, informiert die Genossenschaft dann Ihren Arbeitgeber. Somit kann der staatlich geförderte Aufbau Ihres Kapitals beginnen.
Falls Sie sich innerhalb der Frist jedoch entscheiden sollten, Ihren Sparvertrag nicht wahrnehmen zu wollen, können Sie natürlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dieser Widerruf muss auf jeden Fall in schriftlicher Form und rechtzeitig innerhalb der 14 Tage eintreffen. Nur unter diesen Bedingungen ist er rechtsgültig. Die Angabe von Gründen ist bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft nicht notwendig.
Lesen Sie also sorgfältig Ihre Vertragsunterlagen und freuen Sie sich über eine maximale Zulage beim Genossenschaftssparen.
Ihre Öffentlichkeitsbauftrage
der Protectum eG
ramona(at)pistone.de