PresseKat - Verfahrenseinstellung bei Lichtschrankenmessung ESO 3.0

Verfahrenseinstellung bei Lichtschrankenmessung ESO 3.0

ID: 687552

Nach einer Entscheidung des AG Kaiserslautern vom 14.03.2012 und des AG Landstuhl vom 03.05.2012 liefert das Messgerät ES 3.0 der Firma Eso keine gerichtsverwertbaren Ergebnisse.

(firmenpresse) - Die beiden Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass eine Messung mit dem Messgeräte ES 3.0 selbst unter Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht ordnungsgemäß überprüft werden könne, da der Hersteller der Anlage genaue Angaben darüber verweigert, wie die Messung erfolgt. Dadurch ist der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG) verletzt, da die für die Ausübung dieses Rechts unverzichtbaren Informationen geheim gehalten werden. Durch diese Unkenntnis der Funktionsweise ist ein substantiierter Vortrag zu etwaigen Fehlfunktionen des Messgerätes nicht möglich.

Hintergrund ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zum standardisierten Messverfahren. Hierunter fallen auch Messungen mit dem Gerät ES 3.0. Um die Messung anzugreifen, muss der Betroffene substantiierte Anhaltspunkte vortragen, warum die Messung fehlerhaft sein soll. Dies ist aber nur möglich, wenn die Funktionsweise bekannt ist.

Das Gericht kann daher auch im Rahmen der Beweiswürdigung nicht beurteilen, ob die Messung richtig war. Von der Richtigkeit der Messung muss das Gericht überzeugt sein. Diese Überzeugung kann es aber nicht gewinnen, wenn auch ein Sachverständiger das Zustandekommen der Messung nicht erklären kann.

Diese verhinderte Sachaufklärung zwinge das Gericht zur Annahme einer Tatbestandsverwirklichung nur aus Erkenntnissen Dritter. Auch kann es nicht als Prämisse gelten, dass aufgrund des standardisierten Messverfahrens eine fehlerfreie Messung vorliege. Die Herstellerfirma musste mehrfach Software-Updates herausgeben. Auch wurde eine Fehlertoleranz für das Gerät angegeben, die ansonsten ja gerade nicht nötig wäre.

Aus diesen Gründen haben die beiden genannten Gerichte die Betroffenen freigesprochen. Für weitere Betroffene dieser Messanlage ist daher zu raten, sofort nach Erhalt des ersten Anhörungsschreibens einen spezialisierten Verkehrsanwalt zu beauftragen, um mit dieser Argumentation eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Weitere Informationen zu Themen aus dem Verkehrsrecht erhalten Sie auf der Internet-Seite der Rechtsanwaltskanzlei Breunig unter www.kanzlei-breunig.de.

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Breunig in Frankfurt am Main betreut seit Ihrer Gründung schwerpunktmäßig Mandate aus dem Strafrecht und dem Verkehrsrecht. Dabei werden Privatpersonen sowie Unternehmen aus Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet beraten.

Nur durch eine frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes lassen sich Fehler vermeiden, die ansonsten in einem späteren Verfahren nicht mehr zu beheben sind.



Leseranfragen:

Kaiserstraße 37, 60329 Frankfurt



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Rechtstipps.de: Streitpunkt Grillen ?Ocean 16? soll Lloyd Fonds retten
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 25.07.2012 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 687552
Anzahl Zeichen: 2186

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Martin Breunig
Stadt:

Frankfurt


Telefon: 069 / 299208690

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verfahrenseinstellung bei Lichtschrankenmessung ESO 3.0"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwaltskanzlei Breunig, Frankfurt am Main (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Punkte im Flensburger Zentralregister ...

Auch für Verkehrsstraftaten werden Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Die Anzahl der einzutragenden Punkte ist gesetzlich geregelt und erfolgt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder Urteils. Punkte werden bei Ordnungswidrigke ...

Alle Meldungen von Rechtsanwaltskanzlei Breunig, Frankfurt am Main