Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater rät Hundehaltern zu einer guten Reisevorbereitung
(firmenpresse) - Berlin/ Frankfurt am Main, 26. Juli 2012 - Spätestens seit dem Wegfall der Grenzkontrollen Richtung Osteuropa ist es so einfach wie nie zuvor, Europa zu durchqueren. Viele Hundehalter wollen auch dieses Jahr im Urlaub nicht auf die Anwesenheit ihrer Vierbeiner verzichten - und nehmen ihr Tier mit auf Reisen. Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e. V. (BHV) warnt jedoch: Auch wenn es innerhalb der Europäischen Union (EU) keine Schlagbäume mehr gibt, gilt es, einige Regeln für den Urlaub mit Hund zu beachten. Neben einheitlichen EU-Vorschriften haben einige Länder auch eigene Vorgaben für die Einreise mit Hunden getroffen. „Nur, wer seine Reise mit Hund von Anfang an gut plant, erspart sich böse Überraschungen“, sagt Iris Marchner, die 2. Vorsitzende des BHV.
Für Reisen innerhalb der EU ist grundsätzlich ein aktueller EU-Heimtierausweis erforderlich, der nicht nur die Daten des mitreisenden Tieres sowie Angaben zum Halter enthält, sondern auch einen Überblick liefert, wann der Hund das letzte Mal geimpft wurde. Außerdem befindet sich im EU-Heimtierausweis die entsprechende Chipnummer des Tieres - denn seit 2004 ist die Kennzeichnung von Haustieren eine Grundbedingung für Reisen innerhalb der EU. Außerdem müssen Hunde eine Tollwutimpfung vorweisen können, die mindestens 21 Tage alt ist. „Jeder Hundebesitzer ist gut beraten, rechtzeitig vor seiner Fahrt ins europäische Ausland die Eintragungen zu überprüfen und den Impfschutz gegebenenfalls auffrischen zu lassen“, sagt Iris Marchner vom Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e. V. (BHV).
Der EU-Heimtierausweis ist jedoch kein Persilschein für Reisen innerhalb der EU. Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e. V. (BHV) weist darauf hin, dass zahlreiche EU-Länder darüber hinaus geltende Regeln für Fahrten mit dem Hund aufgestellt haben. Vor allem als gefährlich eingestufte Hunde sind an der Leine zu führen; ein Maulkorb ist in vielen Ländern Pflicht. Finnland verlangt, dass Hunde, die älter als drei Monate sind, zusätzlich gegen Bandwürmer behandelt wurden. Schweden geht noch einen Schritt weiter und erwartet, dass Hunde gegen Leptospirose (Infektionskrankheit) und Staupe geimpft sind. Zypern schreibt sogar die Behandlung gegen Zecken vor. Welche Vorschriften konkret gelten, erfahren Reisen unter anderem über die Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes (www.auswaertigesamt.de). Der Deutsche Tierschutzbund e. V. hat unter www.tierschutzbund.de/urlaub_tiere.html ebenfalls Informationen zusammengestellt.
Wer hingegen mit den Gesetzen der jeweiligen EU-Länder in Konflikt gerät, muss sich mitunter auf nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit den lokalen Behörden einstellen. In der Vergangenheit berichteten Hundehalter immer wieder über Probleme, weil sie die für die Reise mit Hund notwendigen Papiere nicht bei sich hatten oder Dokumente unvollständig waren.
Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. (BHV) vertritt die Interessen von 700 Mitgliedern und mehr als 200 Hundeschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1996 mit dem Ziel gegründet, Hundeerzieher und Verhaltensberater weiterzubilden, ein bundeseinheitliches Berufsbild zu schaffen und für den Einsatz von tierschutz- und artgerechten Methoden bei Zucht, Ausbildung, Aufzucht, Erziehung und Haltung von Hunden zu werben. Seit 2007 bietet der BHV gemeinsam mit der IHK Potsdam einen IHK-Zertifikatslehrgang für Hundeerzieher und Verhaltensberater an. Gleichzeitig unterstützt der BHV die IHK Potsdam bei der IHK-Aufstiegsfortbildung zum Hundefachwirt. Informationen: http://www.hundeschulen.de
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