(ots) -
- Blockademöglichkeit für Minderheitsaktionär abgelehnt
- Warnung vor drohenden Prozessrisiken
- Registrierung zur Hauptversammlung bis 1. August möglich
Die Redline Capital Management S.A. hat Gegenanträge zur
Hauptversammlung der artnet AG am 8. August gestellt. Darin lehnt die
in Luxemburg sitzende Vermögensverwaltungsgesellschaft den Versuch
der Verwaltung von artnet ab, durch kurzfristige Satzungsänderungen
der Gründerfamilie zu ermöglichen, wichtige Entscheidungen im
Unternehmen zu blockieren. Redline appellierte zugleich an alle
Aktionäre, sich bis zum Ablauf der Frist am 1. August für die
Hauptversammlung zu registrieren.
Redline hatte am 23. Juli ein freiwilliges Übernahmeangebot für
artnet angekündigt. Zu diesem Zeitpunkt hielt die Gesellschaft
gemeinsam mit der über eine Stimmbindungsvereinbarung verbundenen
Weng Fine Art AG, Krefeld, 10,07 Prozent der Stimmrechte und 9,93
Prozent des Grundkapitals von artnet. Kurz nach Eintritt von Redline
in den Aktionärskreis hatte die Verwaltung die Hauptversammlung von
Mitte Juli auf den 8. August verschoben und die Tagesordnung um die
jetzt in der Kritik stehenden Satzungsvorschläge ergänzt.
"Wenn ein Management, das seit Jahren schwache Zahlen zu
verantworten hat, auf einen neuen Aktionär in einer
Nacht-und-Nebel-Aktion mit derartigen Vorschlägen für eine
Satzungsänderung reagiert, muss allen Anteilseignern klar sein, worum
es hier geht. Die Verwaltung will zu Ihren eigenen Gunsten alte
Kräfteverhältnisse zementieren und sich selbst auf Kosten aller
anderen Aktionäre überproportionalen Einfluß sichern", sagte Robert
Kenedi als verantwortlicher Vertreter des Redline-Managements. "Das
ist unangemessen, und daraus resultieren Prozessrisiken, die der
artnet AG und ihren Aktionären erheblichen Schaden zufügen können."
Die artnet-Verwaltung um Firmengründer Hans Neuendorf will
durchsetzen, dass Satzungsänderungen und die Abberufung von
Aufsichtsräten künftig nur noch mit einer Mehrheit von mindestens 75
Prozent beschlossen werden können. Größter Einzelaktionär bei artnet
mit, soweit bekannt, gut 26 Prozent ist die Hans Neuendorf
zuzurechnende Galerie Neuendorf AG, die bei Annahme der
Satzungsänderungen eine alleinige Sperrminorität hätte.
Wichtige Information
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder
Verkauf von Aktien der artnet AG. Die Bedingungen des
Ãœbernahmeangebots sowie weitere Einzelheiten des Ãœbernahmeangebots
werden erst in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Aktionären der
artnet AG und Anlegern in Aktien der artnet AG wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle anderen für das
Übernahmeangebot maßgeblichen Unterlagen vollständig und aufmerksam
zu lesen, sobald diese verfügbar werden, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Pressekontakt:
Hans Obermeier
Obermeier Communications
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