PresseKat - Stufenweise Wiedereingliederung zu wenig genutzt

Stufenweise Wiedereingliederung zu wenig genutzt

ID: 688867

(ots) - Herzinfarkt, Krebs, Rückenprobleme oder Depression
- so lautet meist die Diagnose bei Arbeitnehmern, die länger als
sechs Wochen im Jahr krankgeschrieben sind. Obwohl sie nur etwa fünf
Prozent der rund 3,9 Millionen Arbeitsunfähigkeits-Fälle im Jahr 2011
ausmachten, waren sie für fast die Hälfte der 51 Millionen Fehltage
verantwortlich, so der aktuelle Gesundheitsreport der Techniker
Krankenkasse (TK). Zum persönlichen Schicksalsschlag kommt eine lange
Arbeitspause, die oft nicht leicht wieder aufzuholen ist. Deshalb
bieten Krankenkassen die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung
an.

"Der Patient kann ausprobieren, was er leisten kann, ohne den
Druck zu haben, sofort wieder voll einsatzfähig sein zu müssen", so
Inken Holldorf, Krankengeld-Expertin bei der TK. Allerdings werde
diese Möglichkeit noch zu wenig genutzt. 2011 hätten rund 27.000
TK-Versicherte bundesweit davon Gebrauch gemacht. Das entspreche 15
Prozent der Langzeitkranken. In Berlin lag die Quote mit neun Prozent
am niedrigsten, in Baden-Württemberg mit 19 Prozent am höchsten. "Der
Übergang von krank zu gesund ist fließend. Deshalb würden wir uns
wünschen, dass noch mehr Langzeitpatienten diese Chance nutzen
würden, um die eigene Belastungsfähigkeit zu testen", erklärt die
TK-Expertin.

In Absprache mit dem Patienten erstellt der behandelnde Arzt einen
Wiedereingliederungsplan, der genau festlegt, über welchen Zeitraum
er wie viele Stunden arbeiten kann. Dieser Plan wird Arbeitgeber
sowie Krankenkasse vorgelegt und wenn nötig angepasst. "Zunächst
arbeitet der Mitarbeiter nur wenige Stunden täglich. In den folgenden
vier bis acht Wochen wird das Pensum bis zur vollen Arbeitszeit
gesteigert", sagt Holldorf. Während der Wiedereingliederung gilt der
Patient weiterhin als arbeitsunfähig, deshalb bekommt er in der Regel




auch weiter Krankengeld. Nur wenn der Arbeitgeber sich freiwillig
bereit erklärt, Lohn zu zahlen, oder Selbstständige Einnahmen
erzielen, ruht das Krankengeld oder wird entsprechend gekürzt.
Krankengeld wird wegen derselben Erkrankung für bis zu 78 Wochen
innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Auch wenn der Patient eine ambulante oder stationäre
Rehabilitation auf Kosten der Rentenversicherung gemacht hat, kann er
mit einer stufenweisen Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
zurückkehren. In der Regel erstellt dann der betreuende Arzt der
Rehabilitationseinrichtung den Wiedereingliederungsplan. Statt
Krankengeld wird dem Patienten von der Rentenversicherung ein
Übergangsgeld bezahlt, bis er wieder seinen vollen Lohn erhält.

Hinweis für die Redaktion:

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Datum: 27.07.2012 - 10:21 Uhr
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