PresseKat - Schadensersatzansprüche gegen Hypo Real Estate Holding AG drohen zu verjähren

Schadensersatzansprüche gegen Hypo Real Estate Holding AG drohen zu verjähren

ID: 68904

Anlegerkanzlei rät zu schnellem Handeln bis spätestens 15.01.2009

Schadensersatzansprüche gegen die HRE und ihren ehemaligen Vorstand

(firmenpresse) - Frankfurt am Main, 31.12.2008 - Kapitalanleger, die zwischen dem 02.10.2007 und dem 28.09.2008 Aktien der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) erwarben, haben voraussichtlich Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen und das ehemalige Management. Daneben können auch Inhaber von Zertifikaten, die sich auf die HRE-Aktie als Basiswert beziehen, auf Ersatz ihrer Schäden hoffen.

Wie Martin Sach, Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht der Kanzlei Winheller in Frankfurt erklärt, liegen den Schadensersatzansprüchen vor allem die falschen bzw. unvollständigen Aussagen des HRE-Vorstands zur wirtschaftlichen Situation der HRE vom 07.11.2007, 15.01.2008 und 30.06.2008 zugrunde. Aktionäre können, so Sach, den Unterschiedsbetrag zwischen dem Preis ersetzt verlangen, den sie tatsächlich für ihre Aktien bezahlt haben, und dem Preis, den sie hätten bezahlen müssen, wenn die wahre wirtschaftliche Situation der HRE bekannt gewesen wäre.

Der Anwalt rät betroffenen Anlegern zu schnellem Handeln: Die auf falschen Ad-hoc-Mitteilungen der HRE beruhenden Ansprüche aus §§ 37b und 37c WpHG verjähren bereits nach einem Jahr. Im Einzelfall seien zwar auch längere Verjährungsfristen, bspw. bis zum 29.09.2009 möglich. Um alle Anspruchsgründe gerichtlich geltend machen zu können, sollten Schadensersatzklagen aber unbedingt bis spätestens zum 15.01.2009 eingereicht werden.

Dramatische Kursverluste der HRE-Aktie

Zwischen September 2007 und Dezember 2008 war der Aktienkurs der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) von über 35 € pro Stück auf rund 3 € pro Stück gefallen. Ursache für den Kursverfall ist sehr wahrscheinlich, dass die Aktie der HRE aufgrund falscher Kapitalmarktinformationen durch den Vorstand des Unternehmens bis zum 29.09.2008 deutlich überbewertet war. Zahlreiche Investoren haben durch den Kursverfall erhebliche finanzielle Schäden erlitten.

Krise der HRE nach Ãœbernahme der DEPFA

Auslöser für die Krise der HRE war die Übernahme der Deutschen Pfandbriefbank AG (DEPFA) am 02. Oktober 2007. Die DEPFA, deren Kauf die HRE etwa 5 Mrd. € kostete, ist eine auf die Finanzierung staatlicher Projekte spezialisierte Bank mit Sitz in Dublin (Irland). Die DEPFA war in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil sie langfristige Kredite, die sie selbst gewährt hatte, mit kurz- und mittelfristigen Anleihen abgesichert hatte. Infolge der internationalen Finanzmarktkrise verteuerten sich diese Anleihen jedoch derart, dass die Zinszahlungen der DEPFA die Zinseinnahmen seit Mitte 2007 deutlich überstiegen und die Bank dadurch in Schieflage brachten.





Der HRE-Vorstand informierte bei Übernahme der DEPFA im Oktober 2007 über diesen Umstand nicht. Noch am 07.11.2007 betonte der Vorstandsvorsitzende Georg Funke, dass die HRE von der Finanzkrise nicht in nennenswertem Ausmaße betroffen sei und voraussichtlich gestärkt aus der Krise hervorgehen werde, obwohl ihm bekannt gewesen sein musste, dass die DEPFA als 100%ige Konzerntochter bereits stark von der Finanzkrise betroffen war. Dies führte dazu, dass der Stückpreis für die HRE-Aktien noch zwischen November 2007 und Januar 2008 bei durchschnittlich 35 € lag, obwohl angesichts der drohenden Verluste eine deutliche Korrektur nach unten angezeigt gewesen wäre.

Am 15. Januar 2008 räumte die HRE schließlich ein, dass Abschreibungen auf das eigene Portfolio an strukturierten Wertpapieren in Höhe von 390 Mio. € erforderlich seien. In ihrem Halbjahresbericht zum 30. Juni 2008 behauptete die HRE gleichwohl, auch im schlimmsten Fall uneingeschränkt zahlungsfähig zu sein. Erst am 29.09.2008 gab die HRE endlich bekannt, dass sich die DEPFA Bank in einer Existenz bedrohenden Liquiditätskrise befinde und der gesamte HRE-Konzern infolge dessen kurz vor der Insolvenz stehe.

Auch Staatsanwaltschaft und BaFin ermitteln

Die Münchener Staatsanwaltschaft und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersuchen derzeit, ob sich ehemalige Mitglieder des HRE-Vorstands wegen falscher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der HRE und wegen unerlaubter Marktmanipulation strafbar gemacht haben. Durchsuchungen der Ermittlungsbehörden in den Geschäftsräumen der HRE in München sowie in Privatwohnungen ehemaliger HRE-Vorstandsmitglieder hatten bereits am 16. Dezember 2008 stattgefunden.

Sehr gute Beweislage

Die Staatsanwaltschaft hat nach eigener Aussage wichtige Dokumente bei der HRE beschlagnahmt. Aus diesen Dokumenten wird sich sehr wahrscheinlich ergeben, dass die Vorstandsmitglieder der HRE bereits im September 2007 über die drohenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft Bescheid wussten und sie dennoch wissentlich verschwiegen. Rechtsanwalt Sach ist froh über den jetzt erfolgten Zugriff der Behörden: „Die Ermittlungsergebnisse der Behörden werden den geschädigten Anlegern helfen und die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erheblich erleichtern. Die Anleger können von Glück reden, dass die Durchsuchungen noch vor der Verjährung der Ansprüche stattfanden – auch wenn nun trotzdem nicht mehr viel Zeit bleibt. Alle Geschädigten haben jedenfalls das Recht, die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten einzusehen, und erhalten so Zugriff auf diese Unterlagen. Diese können dem Zivilgericht dann ohne Weiteres als Beweismittel vorgelegt werden.“

Weiterhin interessant an dem Fall HRE ist die Tatsache, dass er aller Voraussicht nach als so genanntes Kapitalanlegermusterverfahren geführt werden wird. Das Verfahren ermöglicht ein gemeinsames kostengünstiges Vorgehen vieler Geschädigter. Der bislang bekannteste Prozess, der auf diese Art und Weise geführt wird, ist das Massenverfahren gegen die Deutsche Telekom vor dem OLG Frankfurt am Main, in dem rund 17.000 Anleger um Schadensersatz in Millionenhöhe streiten.

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Datum: 31.12.2008 - 18:28 Uhr
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