Die Außenprüfung stellt eines der wichtigsten Ereignisse in Bezug auf die Beziehung des Unternehmers zum Finanzamt dar. Häufig entsteht zuvor ein besorgtes Gefühl. Sind alle steuerrelevanten Daten korrekt und die Buchhaltung ordentlich geführt worden, ist jedoch nichts zu befürchten. Zudem wird die Prüfung rechtzeitig angeordnet, sodass ausreichend Zeit für die Vorbereitung zur Verfügung steht. Wie eine Außenprüfung verläuft, erklärt der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.
(firmenpresse) - Vorgehensweise des Prüfers
Die vom Finanzamt angekündigte steuerliche Außenprüfung wird im Normalfall innerhalb des Unternehmens durchgeführt. Besteht hierzu keine Möglichkeit, wird auf die Wohnung/Haus des Unternehmers ausgewichen oder das Finanzamt stellt die Räumlichkeit zur Verfügung. Vor Beginn der Prüfung weist sich der Prüfer aus und legt den Antrag vor. Im Anschluss wird kurz das Unternehmen besichtigt und ein einleitendes Gespräch findet statt. Die Durchführung der Außenprüfung hat das Ziel sämtliche steuerlich relevante Sachverhalte des Unternehmens zu beleuchten. Hierfür müssen dem Prüfer sämtliche Geschäftsunterlagen vorliegen, die im Zusammenhang mit der Prüfung stehen. Weiterhin muss der Unternehmer mitwirken, indem er Fragen beantwortet. Zusätzlich ist er verpflichtet, dem Prüfer die Daten auch elektronisch zur Verfügung zu stellen. Abschließend findet ein Gespräch statt. In dieser Schlussbesprechung trägt der Prüfer seine Feststellungen zu Veränderungen in der steuerlichen Beurteilung vor und diese Feststellungen werden dann eingehend erörtert. Zum Abschluss der Prüfung wird ein schriftlicher Bericht über die durchgeführte Prüfung erteilt. Dieser Bericht ist die Grundlage für die geänderten Steuerbescheide, die nach der Prüfung dem Unternehmer zugestellt werden.
Für ausführliche Informationen zur Außenprüfung steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.
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