PresseKat - Jersey - die Kroninsel der englischen Queen im Ärmelkanal bietet kein Steuerversteck mehr

Jersey - die Kroninsel der englischen Queen im Ärmelkanal bietet kein Steuerversteck mehr

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GoMoPa – Deutsche Steuerfahnder dürfen ab Mitte Januar 2009 direkt nach Jersey kommen - mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, Isle of Man, Guernsey und den Bermudas laufen schon die nächsten Verhandlungen

Zum ersten Mal hat Deutschland mit einem Steuerparadies einen solch weitreichenden Auskunftsvertrag geschlossen – das neue Abkommen im Kampf gegen Steuerhinterziehung tritt Mitte Januar 2009 in Kraft.

(firmenpresse) - Berlin/Saint Helier – Die Steuersensation ist perfekt. „Ja, mit Jersey ist zum ersten Mal eine vertragliche Vereinbarung gelungen, wonach deutsche Steuerbeamte ins fremde Hoheitsgebiet kommen dürfen, um eine Außenprüfung, wie sie in Deutschland üblich ist, vorzunehmen.“ Das bestätigte der Sprecher für Steuerpolitik beim Bundesfinanzministerium (BMF) in Berlin, Oliver Heyder-Rentsch, dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net.

www.gomopa.net: Das heißt, kein Deutscher kann mehr seine Einnahmen, Geld, Firmen, Konten, Umsätze, Gewinne im Null-Euro-Steuerparadies Jersey, das allein der englischen Königin untersteht, vor dem deutschen Fiskus verstecken?

BMF-Sprecher Heyder-Rentsch: „Nein, das ist damit vorbei.“

www.gomopa.net: Welche Steuerarten sind betroffen?

BMF-Sprecher Heyder-Rentsch: „Die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und die Vermögensteuer.“

www.gomopa.net: Ab wann gilt die Regelung?

BMF-Sprecher Heyder-Rentsch: „Das Gesetz über den Auskunftsaustausch in Steuersachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey wurde am 17. Dezember 2008 vom Bundeskabinett beschlossen. Es tritt einen Monat später, also Mitte Januar 2009, in Kraft. Der Vertrag, auf den sich das Gesetz stützt, war bereits am 4. Juli 2008 vom Bundesfinanzministerium, dem Auswärtigen Amt und Jerseys Chief Minister, Frank Walker, in Berlin unterzeichnet worden.“

www.gomopa.net: Aber das Gesetz scheint eine Schwachstelle zu haben. Nämlich, dass der Aufzusuchende dem Besuch vorab zustimmen muss. Im Artikel 6 heißt es: “die Einreise in das Gebiet der ersuchten Vertragspartei zur Befragung natürlicher Personen und Prüfung von Unterlagen (ist) gestattet, soweit die betreffenden natürlichen oder anderen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben.“ Lachen sich da die Steuerflüchtigen nicht ins Fäustchen?

Die Beantwortung dieser Frage übernahm Berlins oberste Steuerbehörde, die Senatsverwaltung für Finanzen. Ihr Sprecher Clemens Teschendorf sagte dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net: „Wir wollen doch gar nicht den deutschen Steuerpflichtigen auf Jersey befragen, das können wir doch hier an seinem Wohnort machen. Für den Steuerpflichtigen besteht dazu eine Mitwirkungspflicht nach der Abgabenordnung. Was für uns interessant ist, ist die Befragung von Dritten. Also Partner, Gesellschafter, Mitarbeiter, Zeugen. Für die gilt keine Mitwirkungspflicht. Die müssten der Befragung tatsächlich erst Mal zustimmen. Deshalb der Passus.“





www.gomopa.net: Und wenn diese Mitarbeiter oder Zeugen den Besuch der deutschen Steuerprüfer ablehnen?

„Dann“, so erläutert BMF-Sprecher Heyder-Rentsch weiter, „bitten wir die Beamten von Jersey um Amtshilfe, die gewünschten Auskünfte für uns einzuholen. Das wird die Regel sein. Es wird sicher keine Massendienstreisen von deutschen Beamten nach Jersey geben.“

www.gomopa.net: Was passiert, wenn ein deutscher Steuerflüchtiger seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt?

BMF-Sprecher Heyder-Rentsch: „Dann wird die Steuerschuld geschätzt und ein Zwangsgeld nach Paragraf 329 der Abgabenordnung erhoben. Das liegt zwischen 500 und 25.000 Euro. Der dann ausgestellte Steuerbescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Die Schuld wird beigetrieben. Da die Steuerschätzung in der Regel über dem realen Einkommen liegt, wird der Betreffende natürlich Einspruch erheben. Spätestens da muss er dann doch alles offenlegen.“

www.gomopa.net: Und wenn der Steuerflüchtige mit seinen Firmen und Geldern in eine andere Steueroase umzieht, die kein Auskunftsabkommen mit Deutschland hat wie Jersey?

BMF-Sprecher Heyder-Rentsch: „Das nützt ihm wenig. Er hinterlässt immer Spuren. Wir bekommen Bankenauskünfte. Niemand sollte sich in Sicherheit wiegen, dass ihm die deutschen Steuerbehörden nicht auf die Schliche kommen würden.“

www.gomopa.net: Verhaften Sie einen Steuerflüchtigen dann bei der Einreise nach Deutschland?

BMF-Sprecher Heyder-Rentsch: „Das wird gar nicht nötig sein. Wir pfänden einfach all seine Konten. Schließlich wollen wir nicht ihn, sondern sein Geld.“

www.gomopa.net: Welchen Vorteil hat Jersey?

Die Antwort geben die Vertragsunterzeichner selbst. In der gemeinsamen Erklärung der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Nicolette Kressl, des Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes, Heinrich Tiemann und des Chief Minister’s von Jersey, Senator Frank Walker, heißt es nach der Vertragsunterzeichnung am 4. Juli 2008 in Berlin: „Die Bundesrepublik Deutschland und Jersey sind bestrebt, durch Unterzeichnung des vorliegenden Abkommens über den steuerlichen Auskunftsaustausch ihre derzeitigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu verstärken und auszubauen.“ und weiter: Jersey werde beim „Zugang zu EU-Märkten ebenso gerecht und wohlwollend wie andere Drittstaaten behandelt“.

www.gomopa.net: Welche Steueroasen sind nach Jersey im Visier der deutschen Steuerpüfer?

Die dafür zuständige Sprecherin des Bundesfinanzministeriums für internationale Finanz- und Währungspolitik, Jeanette Schwamberger, muss passen: „Über laufende Verhandlungen geben wir keine Auskünfte.“

Dennoch erfuhr der Finanznachrichtendienst www.gomopa.net aus zuverlässiger Quelle, welche Auskunftsabkommen mit Deutschland kurz vor der Unterzeichnung stehen.

Ein Behördeninsider verrät: „Es betrifft die zweitgrößte Insel im Ärmelkanal, Guernsey, die im Besitz der englischen Krone ist. Weiter die Isle of Man, Steueroase und Sitz von Offshorefirmen, die ebenfalls der englischen Krone untersteht und sich in der Irischen See befindet. Und dann noch das britische Überseegebiet Bermuda im Atlantischen Ozean, das zur Hoheit des Vereinigten Königreichs von Elisabeth II. gehört. Da dürfen die deutschen Steuerbeamten auch bald hin.“

Laut Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2008 haben auch die Vereinigten Arabischen Erimate, in denen praktisch gar keine Steuern erhoben werden, ihre Bereitschaft bekundet, ein solches Auskunftsabkommen mit Deutschland möglichst rasch abzuschließen.

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Datum: 06.01.2009 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Siegfried Siewert
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Kategorie:

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Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.01.2009

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