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Rechnungslegung/Abschlussprüfungen
Grafenau (euro adhoc) - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
(DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss der Sedlbauer AG,
Grafenau, zum Abschlussstichtag 31.12.2010 und der Lagebericht der
Sedlbauer AG für das Geschäftsjahr 2010 fehlerhaft sind:
1. Im Jahresabschluss der Sedlbauer AG wurden die dem Vorstand im
Geschäftsjahr 2010 gewährten Gesamtbezüge in Höhe von 162 TEUR nicht
angegeben.
Dies verstößt gegen § 285 Nr. 9 a Satz 1 bis 4 HGB, wonach diese
Angaben auch dann im Anhang aufzunehmen sind, wenn die Gesellschaft
lediglich einen Alleinvorstand hat.
2. Im Lagebericht ist die voraussichtliche Entwicklung der
Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken und den
zugrunde liegenden Annahmen nicht in einem Maße erläutert, dass sich
ein Adressat ein ausreichendes Bild hierüber machen kann.
Es liegt ein Verstoß gegen § 289 Abs. 1 S. 4 HGB vor.
Grafenau, im August 2012
Sedlbauer AG
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Sedlbauer AG
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Tel.: 08552 41-0
Fax: 08552 41-245
E-Mail: investor.relations(at)sedlbauer.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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