Sechs Zentimeter dick ist die Akte Lotex Deutschland ./. Victoria Versicherung, welche bei uns unter der Nummer 2007 Z 018 L geführt wird. Wie viele Unternehmen entschieden wir uns für Versicherungen der unterschiedlichsten Art, z. B. Gebäude-, Haftpflicht-, Elementarschäden-, KfZ-Versicherungen und weitere. Seit 2005 haben die Lotex Gesellschaften, sowohl in Deutschland als auch in Polen, ein fast freundschaftliches Verhältnis zu den Versicherungsvermittlern aufgebaut. Entsprechend wurden auch Verträge, der unterschiedlichsten Art, bei der Victoria geschlossen, immer mit dem Ziel, durch viele Verträge, auch entsprechende Rabatte zu erwirtschaften. Unsere Mitarbeiter wurden, bei unverbindlichen Anfragen zu allgemeinen Versicherungsfragen in Pausengesprächen, an diese Vermittler gern weitergeleitet.
(firmenpresse) - Heute nun, am 29.12.2008, wurde die oben genannte Akte, nach Abschluss eines unsinnigen Rechtsstreites vor dem Amtsgericht Hoyerswerda unter dem Aktenzeichen 1 C 608/06, archiviert. Aber auch bei Versicherungen scheint der Grundsatz von „Regenschirme verleihen und Regenschirme einzuziehen, wenn es regnet“ zu gelten. Die Aktenlage wurde durch die Geschäftsleitung der Lotex Deutschland und den lotex24 Gesellschaften gemeinsam geprüft. In einem internen Memo an die Empfangsdamen kam heute der Hinweis: Alle Versicherungsvermittler und vertretende Sachbearbeiter der Victoria Versicherung erhalten ein Hausverbot.
Das entschied, am späten Abend des 23.12.2008, die Geschäftsleitung in einer Sitzung zum Jahresende. Am Montagvormittag, den 29.12.2008, teilte dies die Verteilerstelle der Geschäftsleitungen in dem Memo an alle Mitarbeiter mit.
In einem offenen Brief an die Versicherung sei diese Entscheidung auch den Vermittlern direkt zugegangen. „Ich wurde nicht mehr mit der Geschäftsleitung verbunden“, sagte der Vermittler aus Zielona Gora mir gegenüber in einem Telefonat von heute. „Ich verstehe das überhaupt nicht. Ich habe doch nichts Falsches getan“, erklärte der Vermittler weiter. Alle Versicherungen bei der Ergo Gruppe werden fristgerecht gekündigt. Unterschiedliche Absicherungen von Risiken in den Niederlassungen der Lotex Gesellschaften wären teilweise noch bis 2015 gelaufen. Die Ergo Gruppe war, durch Archivierung der oben genannten Akte, in der vergangenen Woche bei der Geschäftsleitung in das Visier geraten, weil die Rechtsanwälte Wittmann, Hendricks am 01.12.2008 die Zwangsvollstreckung in die Gesellschaft betrieben. Über den Gerichtsvollzieher wurden Restforderungen aus einem längst erledigten Rechtsstreit beigetrieben. Wegen einer KfZ-Versicherung eines Audi A6 hatte die Gesellschaft mit der Victoria Versicherung gestritten. Die Victoria verlangte, im Wege des Rechtsstreites, KfZ-Versicherungsbeiträge in Höhe von ca. 1.400,00 € für ein komplettes Versicherungsjahr. Gem. Aktenlage und Argumentation der Rechtsanwälte der Victoria Versicherung seien Schreiben der Lotex an die Victoria nicht zugegangen, hieß es in den Schriftsätzen der vertretenden Rechtsanwälte der Versicherungsgesellschaft. In unserem Haus ist auch nicht davon ausgegangen worden, Schriftverkehr mit der Versicherung, die mehrere Verträge hält, in Einschreibeform zu versenden. Im Tenor der Akte wurde dann zwar zwischenzeitlich der Antrag auf Zahlung von ursprünglich ca. 1.400,00 € auf ca. 780,00 € verringert, weil die Victoria selbst merkte, dass mit dem einfachen „nicht erhalten“ eine unbegründete Forderung nicht aufrechterhalten werden kann. Im Ergebnis der gerichtlichen Auseinandersetzung berief sich die Versicherung, trotz zwischenzeitlichen Versicherungswechsel des Fahrzeuges, auf die völlige Erfüllung des Jahresvertrages - ohne dem Fahrzeug Versicherungsschutz zu gewähren. In Schriftsätzen berief sich die Victoria auf § 40 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wo dem Versicherer die Versicherungsprämie nach § 39 VVG in voller Höhe bis zum Ablauf einer Versicherungsperiode zustehe, auch ohne Versicherungsschutz gewähren zu müssen. Im Ergebnis bezahlte die Gesellschaft daher für ein Fahrzeug 2 x Versicherungsbeiträge.
Ein Vorwurf kann den Vermittlern der Versicherung nicht gemacht werden, betont die Geschäftsleitung. Tatsache ist aber, dass ein langjähriges Vertrauen in eine Gesellschaft von der einseitigen Handlung, der untransparenten Argumentation aus den Klageschriften, und insbesondere einer Vollstreckung wegen ausgeurteilten Zinsen einer fragwürdigen Forderung, ein sofortiges Handeln nach sich zieht, begründet die Geschäftsleitung ihre Entscheidung.
Den Versicherungsvermittlern der Victoria ereilten somit mit sofortiger Wirkung die Hausverbote für alle Geschäftsstellen. Das Memo ist klar verfasst. So wie die Victoria einseitig den Vertrag betrachtet hat, sieht die Geschäftsleitung Ihre Entscheidung nicht. Sie gibt in dem Memo den Hinweis an die Sekretärinnen weiter:
Zitat: Versicherungsvermittler der gesamten Ergo Gruppe (*siehe unten – Auflistung der dazugehörigen Versicherungsgesellschaften) werden zu keiner Angebotsangabe von Absicherungsverträgen mehr zugelassen. Termine werden mit Hinweis auf den Inhalt des Memos nicht mehr vereinbart. Darüber hinaus bitten wir bis zum 15.01.2009 eine komplette Aufstellung aller Versicherungen mit Vertragsgegenstand vorzulegen, um die noch bestehenden Kündigungen auszusprechen. Soweit die Geschäftsleitung private Absicherungen von Lebens-, Renten-, Kranken-, oder betrieblichen Alterversorgungen bei den unten genannten Versicherungsgesellschaften innehält, sind diese ebenfalls zur Prüfung vorzulegen. Zitat Ende.
Ob das die Victoria Versicherung so gewollt hat? Der Inhalt der Akte muss eindeutig sein, sonst wäre das Memo humaner verfasst worden.
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