(ots) - Die Malteser kritisieren den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur "aktiven Sterbehilfe" scharf: "Der unbedingte
Schutz des menschlichen Lebens darf nicht zur Disposition gestellt
werden. Das haben auch die Verfasser des Grundgesetzes gemeint, wenn
sie die Würde des Menschen für unantastbar erklärt haben. Es ist
verheerend, wenn die Bundesregierung an diesem Eckpfeiler unserer
Werteordnung rüttelt. In den Krankenhäusern, Einrichtungen und
Diensten der Malteser hat der Wert des Lebens uneingeschränkt
Gültigkeit. Statt über Euthanasie als profitables Geschäftsmodell
sollte über Möglichkeiten der Förderung liebevoller, würdevoller und
hochprofessioneller Palliativbehandlung nachgedacht werden," so Karl
Prinz zu Löwenstein, Vorstand der Malteser in Deutschland.
Die Malteser betonen, dass es niemals ärztliche oder pflegerische
Aufgabe sein kann, an Tötungshandlungen mitzuwirken. Dies müsse klar
unter Strafe gestellt bleiben, erklärt Löwenstein mit Blick auf die
Passagen im Gesetzesentwurf des Justizministeriums, wonach Ärzte in
Ausnahmefällen die Sterbehilfe unterstützen können. Hospizarbeit und
Palliativmedizin müssten weiter ausgebaut und gefördert werden. "Es
ist dringend notwendig, aktive Sterbehilfe in Deutschland weiterhin
zu verbieten," so Löwenstein. Es spiele auch keine Rolle, ob dabei
kommerzielle oder vermeintlich ideelle Interessen verfolgt werden.
Die Malteser engagieren sich seit über 20 Jahren in der Hospiz- und
Palliativbewegung und betreiben an über 70 Standorten ambulante und
stationäre Hospiz- und Palliativeinrichtungen, in denen sich rund
2.600 Ehrenamtliche engagieren.
Achtung Redaktionen: Karl Prinz zu Löwenstein steht für
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