Nur 6,4 % halten die Gebühr in ihrer jetzigen Form bei vorzeitiger Ablösung einer Baufinanzierung für zulässig
(firmenpresse) - Nürnberg, 13. Januar 2009 Immerhin 24,6 % halten eine Vorfälligkeitsentschädigung - die eine Bank immer dann berechnet, wenn ein grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen seitens des Kunden vorzeitig zurückgezahlt werden soll - grundsätzlich für rechtens, aber zu hoch. Dies ergab eine repräsentative Umfrage auf dem Verbraucherportal Geld-Magazin.de. Von 1.870 Teilnehmern meinte knapp die Hälfte (43,3 %), dass die Banken die Vorfälligkeitsentschädigung umgehend abschaffen sollten. Weitere 25,7 % waren der Ansicht, die Gebühr solle entfallen, wenn man der Bank einen Kunden brächte, der die bestehende Baufinanzierung übernimmt, oder selbst ein neues Darlehen abschlösse.
Die Berechnungsweise der Vorfälligkeitsentschädigung ist gerichtlich vorgeschrieben; auch müssen sämtliche Tilgungsmöglichkeiten sowie die der Bank ersparten Risikokosten positiv für den ablösewilligen Kunden einberechnet werden. Trotzdem verursacht die Vorfälligkeitsentschädigung in der Praxis immer wieder große Kundenverärgerung, weil sich die Kreditinstitute wenig kulant zeigen, und die Gebühr häufig im ersten Ansatz zu hoch berechnet wird. Viele Baufinanzierungskunden wissen auch nicht, dass sie bei Zinsfestschreibungen über 10 Jahren nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit mit einer Frist von 6 Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung die Baufinanzierung kündigen können.
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