· Jetzt bei der Auftragsvergabe über MyHammer doppelt sparen
· Positive Auswirkung auf die Auftragslage von Handwerkern und Dienstleistern erwartet
(firmenpresse) - Berlin, den 13. Januar 2009 – Die neue Regelung zur Absetzbarkeit von haushaltsnahen Handwerks- und Dienstleistungen, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, erlaubt es MyHammer-Auftraggebern noch mehr zu sparen als bisher. Neben Ersparnissen von 30 Prozent und mehr bei der Auftragsvergabe über MyHammer kommt nun der erhöhte Steuerfreibetrag für haushaltsnahe Handwerks- und Dienstleitungen hinzu. Die Steuerersparnis bei der Inanspruchnahme von Handwerkern liegt bei maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bis zu 4.000 Euro können sogar gespart werden, wenn man haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten steuerlich geltend macht.
„Wer also seine Wohnung tapezieren lässt, sein Badezimmer sanieren möchte oder eine Wärmedämmung anbringen will, genießt einen deutlichen Steuervorteil und spart bei einer Auftragsvergabe über MyHammer gleich doppelt“, sagt Markus Berger-de León, Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG. Am besten also sofort bei www.myhammer.de den Auftrag einstellen.
Diese Regelung wird sich ebenfalls positiv auf die Auftragslage von Handwerkern und Dienstleistern auswirken, so dass diese bei MyHammer noch leichter Aufträge generieren können, um Auftragslücken zu schließen.
Um aber die Ausgaben ohne Probleme von der Steuer absetzen zu können, muss man einiges beachten. MyHammer hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt:
1. Rechnung
Grundsätzlich können nur die Lohnkosten von Handwerkern und Dienstleistern abgesetzt werden. Dazu zählen Arbeitszeit und Fahrtkosten. Materialkosten werden hingegen nicht berücksichtigt. Deswegen müssen Auftraggeber auf eine detaillierte Rechnung bestehen, in der die Kosten einzeln aufgelistet werden. Die Mehrwertsteuer muss ebenfalls gesondert aufgeführt werden. Am besten schon bei der Angebotsabgabe auf eine getrennte Ausweisung der Lohnkosten bestehen – so können die Ersparnisse von vorneherein mit einkalkuliert werden.
2. Bezahlung
Um den Steuernachlass zu erhalten, muss die Rechnung per Überweisung bezahlt werden, denn der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis. Wer eine Barzahlung tätigt, vergibt die Möglichkeit, die Handwerks- oder Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen.
3. Art des Auftrags
Haushaltsnahe Handwerksleistungen werden bei der Steuererklärung anders behandelt als Dienstleistungen. Hier können 20 Prozent der Ausgaben für Gartenarbeiten, Pflegedienste und Haushaltshilfen bei maximalen Lohnkosten von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Bei Handwerksleistungen können hingegen nur maximal 6.000 Euro Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden. Dass eine Dienstleistung oder Handwerksleistung wirklich „haushaltsnah“ ist, also der Instandhaltung und Modernisierung des Haushalts dient, ist Voraussetzung für den Steuerbonus. Wer sich nicht ganz sicher ist, ob der Auftrag in diese Kategorie fällt, findet Steuerprofis bei MyHammer.
Handwerksleistungen – Beispiele für steuerliche Absetzbarkeit:
·Malern
·Tapezieren
·Fenster austauschen
·Entfernen alter Fußböden
·Fliesen- und Parkettlegen
·Modernisierung der Einbauküche
·Arbeiten an Fassade, Dach oder Regenrinne
·Schornsteinfegergebühren
·Umzugshelfer
·Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Computer)*
Haushaltsnahen Dienstleistungen – Beispiele für steuerliche Absetzbarkeit:
·Pflege- und Betreuungspersonal
·Haushaltshilfen und Putzfrauen
·Gärtner
·Au-Pair-Mädchen und Babysitter
* Für die Steuerbegünstigung müssen die Geräte zuhause repariert oder gewartet werden und dürfen nicht in die Werkstatt mitgenommen werden.
MyHammer ist mit über 25.000 täglich laufenden Ausschreibungen die Nummer Eins unter den Online-Marktplätzen für Handwerks- und Dienstleistungsaufträge in Deutschland. Das angebotene Spektrum reicht von kompletten Baumaßnahmen über Reparaturen und Wohnungsrenovierungen bis zu Betreuung und Unterricht. Bei MyHammer laden Endkunden und Unternehmen Handwerker und Dienstleister zur Angebotsabgabe ein. Handwerker und Dienstleister geben gut kalkulierte Angebote ab, um den Auftrag zu erhalten. Der Auftraggeber wählt frei den passenden Anbieter aus. Nach Auftragsdurchführung bewerten sich Auftraggeber und Handwerker bzw. Dienstleister gegenseitig. Durch das Bewertungssystem von MyHammer können die Nutzer die Qualität und Zuverlässigkeit von Auftragnehmern und Auftraggebern beurteilen. MyHammer ist das größte private Auftragsbuch für Handwerks- und Dienstleistungsaufträge in Deutschland. Über MyHammer erhalten Auftraggeber in kürzester Zeit Angebote und sparen dabei 30 Prozent und mehr. Die MY-HAMMER AG hat 40 Mitarbeiter in Neuss und Berlin. Weitere Information unter www.myhammer.de.
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