(ots) - Zum heute vorgelegten Gesetzespaket gegen
Altersarmut erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Auf den ersten Blick macht der Gesetzentwurf nur wenig Hoffnung
auf ein wirksames Maßnahmenpaket gegen die Altersarmut. Zu begrüßen
ist, dass der erhöhte Reha-Bedarf schon für 2013 erkannt wird. Jedoch
ist die geplante Anrechnung von Einkommen auf die Zuschussrente bei
Menschen, die in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlicher
Gemeinschaft leben, nicht sinnvoll. Denn für die Bedarfsprüfung ist
ein immenser bürokratischer Aufwand erforderlich. Zudem ist die
Bedarfsprüfung als typisches Element der Grundsicherung im System der
Rentenversicherung fremd. Deshalb schlägt der SoVD alternativ einen
Rentenzuschuss in der Grundsicherung vor. Damit kann Versicherten,
die während ihrer Erwerbstätigkeit für das Alter vorgesorgt haben,
ein Alterseinkommen deutlich oberhalb der Grundsicherung ermöglicht
werden.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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