PresseKat - Richtige Kündigung der Fondspolice

Richtige Kündigung der Fondspolice

ID: 696959

Versicherungsvertreter und Makler empfehlen häufig fondsgebundene Versicherungen, beispielsweise Fondspolicen ohne eingeschlossenen Todesfallschutz. Doch sind diese wirklich empfehlenswert? Rechtsanwalt Michael Zischka, Experte für Wirtschafts-, Kapital- und Strafrecht, klärtüber Hintergründe auf.

(firmenpresse) - Versicherungsnehmer fragen sich berechtigt, was der konkrete Gegenwert ihrer Versicherungsprämie ist. Dabei gibt es einige Versicherungen, die darauf bedacht sind, ihr eigenes Risiko zu minimieren oder zu neutralisieren. Fragt dann der Versicherungsnehmer nach den Risiken oder nach der objektiven Risikobewertung, dann kommen häufig interessante Antworten zum Tragen.

Bestimmte Gesetze regeln, wann eine Versicherung ein Risiko zu tragen hat, so dass es sich um einen Versicherungsvertrag handelt. Wenn die Versicherung ohne Risiko Verträge abschließt, wie im Beispiel der fondsgebundenen Versicherung ohne Schutz im Todesfall, dann handelt es sich um reine Kapitalanlagegeschäfte. Auf europäischer Ebene wurde erkannt, dass Versicherungsunternehmen unter dem Deckmantel von "Versicherungsverträgen" letzten Endes Kapital anlegen und das Risiko komplett auf den Kunden abwälzen.

Da durch die Wirtschaftskrise die Entwicklung von Kapitalanlagen äußerst kritisch zu bewerten ist, sollte man bestehende Verträge besser kündigen. Das gilt vor allem dann, wenn durch den Vertrag kein Versicherungsrisiko abgedeckt wird, sondern eine Kapitalanlage durch die Versicherung erfolgt ist. Andernfalls läuft der Versicherungskunde Gefahr, seine eingezahlten Prämien zu verlieren. Rechtsanwalt Michael Zischka hält eine Fondspolice Kündigung unter den erwähnten Voraussetzungen für sinnvoll und angesichts der Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen auch für möglich.

Bildrechte: Gerd Altmann, pixelio.de



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Rechtsanwalt Michael Zischka wurde 1961 geboren und erhielt 1994 seine Zulassung als Rechtsanwalt. Er ist spezialisiert auf Wirtschafts-, Gesellschafts- und Kapitalrecht sowie Compliance. Im letztgenannten Bereich hält er regelmäßig Vorträge in Unternehmen und an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Anwaltskanzlei sind Straf-, Immobilien-, Familien- und Arbeitsrecht.



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Datum: 09.08.2012 - 11:45 Uhr
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