Hessen fördert die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum - Bewerbungsfrist läuft bis 30. September
(pressrelations) -
Sozialminister Stefan Grüttner: "Ärztinnen und Ärzte tragen dazu bei, die gesundheitliche Versorgung langfristig zu sichern und dem demographischen Wandel entgegen zu treten
Wiesbaden. Startschuss für die neue Ansiedlungsförderung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum gegeben. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner unterzeichnete heute gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank-Rüdiger Zimmeck und der Bevollmächtigten der hessischen Krankenkassen, Claudia Ackermann (Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen), eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum "Hessischen Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung für die Jahre 2012 bis 2014".
Sozialminister Grüttner fordert interessierte Ärztinnen und Ärzte auf, bis zum 30. September 2012 Förderanträge bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zu stellen. "Mit ihrem regionalen Engagement können die Ärztinnen und Ärzte dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung langfristig zu sichern, dem demographischen Wandel entgegen zu treten und den Menschen vor Ort eine verlässliche Ansprechpartnerin beziehungsweise ein verlässlicher Ansprechpartner in Gesundheitsfragen zu sein." Die Anträge können von Ärztinnen und Ärzten gestellt werden, die bereit sind, ihre Praxis für eine Zeit von mindestens fünf Jahren in einem Gebiet mit regionalem Versorgungsbedarf zu führen. Grüttner kündigte an, dass für den Zeitraum 2012 bis 2014 insgesamt 1,8 Millionen Euro zur Verfügung stünden, die jeweils zu einem Drittel von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, den hessischen Krankenkassen und dem Land Hessen getragen werden. Die einzelne Arztpraxis könnte mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden.
Hessen verfüge derzeit über eine gute ärztliche Versorgung, unterstrich Sozialminister Grüttner. "In manchen ländlichen Regionen bestehen jedoch schon heute Schwierigkeiten, Arztpraxen wiederzubesetzen. Künftig wird sich diese Entwicklung aufgrund des demographischen Wandels verstärken", prognostizierte der Minister. Daher werden die Paktpartner bei der Ansiedlungsförderung vor allem die überwiegend ländlich strukturierten Landkreise im Blick haben. Gefördert werden darin Regionen mit einem besonderen Versorgungsbedarf. Dieser ergibt sich aus einer Auswertung von unterschiedlichen Indikatoren, die die Versorgungssituation vor Ort beschreiben - wie eine geringe Arztdichte oder eine hohe Altersstruktur in den Gemeinden. Förderfähige Regionen sind demnach beispielsweise der Vogelsbergkreis, der Landkreis Waldeck-Frankenberg, der Werra-Meißner-Kreis, der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, der Schwalm-Eder-Kreis, der Odenwaldkreis und der Landkreis Fulda.
"Es ist gut, dass die konkrete Förderung bald beginnt. Die Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung zeigt, dass die Partner des Hessischen Pakts das Problem ?Ärztemangel? ernst nehmen und angehen. Schaut man sich in der Republik um, gibt es diverse Förderprogramme für Ärzte, die finanziell jeweils unterschiedlich ausgestattet sind. Hessen darf nicht den Anschluss verpassen und ist mit dem Pakt nun gut aufgestellt", betonte der Vorstandsvorsitzende der KV Hessen, Frank-Rüdiger Zimmeck.
"Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen sind ebenso wie der Hessische Sozialminister der Auffassung, dass Hessen über eine gute ärztliche Versorgung verfügt. Die hessischen Krankenkassen unterstützen gleichwohl weiterhin die Bemühungen des Sozialministeriums, im Rahmen des Hessischen Gesundheitspaktes präventive Maßnahmen zu ergreifen, und haben sich deshalb intensiv an der Erarbeitung der Kriterien zur Ansiedlungsförderung von Ärztinnen und Ärzten beteiligt. Die in der heute zu unterzeichnenden Zusatzvereinbarung festgelegten Rahmenbedingungen werden deshalb ausdrücklich begrüßt", sagte Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, für die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen. Sozialminister Grüttner riet allen interessierten Ärztinnen und Ärzte, sich vor ihrem Antrag auf Zulassung bei der Niederlassungsberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zu informieren, um dort einen Förderantrag zu stellen. Die Antragsfrist für die Fördermittel 2012 endet am 30. September 2012. Um das Verfahren so unbürokratisch wie möglich zu halten, haben die Beteiligten einen gemeinsamen Beirat gebildet, der im Herbst über die Förderanträge entscheiden wird. Die Fördermittel dienen zur Finanzierung des Kaufpreises für die zu übernehmende Praxis und einer neuen Praxiseinrichtung. Nähere Informationen stehen auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Verfügung: www.kvhessen.de/Hessenpakt. Der Hessische Gesundheitspakt, die Zusatzvereinbarung sowie das Antragsformular stehen außerdem auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums zur Verfügung: www.hessen.hessen.de (Startseite, rechte Spalte, 'Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung')
Hintergrundinformationen Hessischer Pakt:
Der "Hessische Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung für die Jahre 2012 bis 2014" umfasst neben der Ansiedlungsförderung folgende wesentliche Punkte: