(ots) - Der vorliegende Schiedsspruch im Bereich
Häusliche Krankenpflege verändert die Vergütungsstruktur in
Mecklenburg-Vorpommern, indem die medizinische Leistung höher
bewertet wird, d.h. das Vergütungsniveau wird zugunsten der
medizinischen Leistung am Patienten verschoben. Gleichzeitig
verändert er die Vergütung bei den Wegepauschalen, weil
Wegezeiten/-aufwendungen nur dann vollständig abgerechnet werden
können, wenn sie auch tatsächlich anfallen. Diese Veränderungen
wirken sich auf die einzelnen bpa- und Liga-Pflegedienste
unterschiedlich aus. Pauschale Aussagen u.a. der Pflegedienstverbände
zu Einnahmekürzungen von bis zu 20 Prozent treffen daher nicht zu.
Die Wirkungen des Schiedsspruchs in der Vergütungsstruktur führen bei
den Krankenkassen maximal zu Synergien in Höhe von durchschnittlich
knapp 5 Prozent. Dies entspricht rund 4 Millionen Euro bei der AOK.
Um den Pflegediensten die Umstellungsphase zu erleichtern, haben
die Krankenkassen in den derzeit laufenden Gesprächen Vorschläge zur
Kompensation einzelner Wirkungen des Schiedsspruchs angeboten, mit
denen die Anbieter durchschnittlich längst eine "schwarze Null"
erreichen könnten. Die Forderungen der Pflegeanbieter-Verbände liegen
jedoch weiterhin bei über 40 Prozent mehr. Dies würde für die Kassen
Mehrausgaben von ca. 35 Millionen Euro im Jahr bedeuten. Für die
Laufzeit des Schiedsspruches sogar mehr als 40 Millionen Euro. Die
Gespräche sollen, wie am 15. August mitgeteilt, unter der Regie eines
Mediators zügig fortgesetzt werden.
Hintergrund-Informationen:
Der seit August geltende HKP-Schiedsspruch war bereits im Juni in
einem rechtsstaatlichen Verfahren von einer unabhängigen
Schiedsperson getroffen worden. Dramatische Vergütungskürzungen für
ambulante Pflegedienste, wie seit Wochen behauptet, gehen damit nicht
einher. Eine tarifgerechte Vergütung von Pflegedienstmitarbeitern
wird mit den neuen festgesetzten Preisen gleichwohl auch weiterhin
ermöglicht, wie die strukturell vergleichbaren Beispiele anderer
Bundesländer wie Sachsen-Anhalt oder Brandenburg zeigen.
Das unabhängige Schiedsverfahren war notwendig geworden, nachdem
die Verhandlungspartner in monatelangen Gesprächen keine Einigung
über die Preisgestaltung erzielen konnten. Die Schiedsperson hatte am
4. Juni 2012 die Vergütungshöhen deshalb einheitlich und pauschal für
alle Anbieter in MV festgelegt. Damit wurde ab August ein
pauschaliertes Vergütungssystem eingeführt, wie es in den meisten
Bundesländern längst üblich ist und auf dessen Grundzüge sich die
Partner bereits einvernehmlich verständigt hatten. Das
Schiedsergebnis berücksichtigt insbesondere die aktuellen
Entwicklungen und veränderten Rahmenbedingungen der häuslichen
Krankenpflege (z.B. neue ambulante Wohnformen,
Senioren-Wohngemeinschaften oder Mehr-Generationen-Häuser). So
ergeben sich durch die Betreuung mehrerer Bewohner unter einem Dach
neue Effekte, z.B. durch den Wegfall mehrfacher Anfahrten. In der
Konsequenz verschiebt die Schiedsentscheidung das Vergütungsniveau
zugunsten der medizinischen Leistungen - gleichzeitig werden die
Vergütungen für den Wegeaufwand (Einsatzpauschale) einheitlich für
alle Anbieterverbände geregelt und aufwandsgerecht gestaffelt.
Wegezeiten/-aufwendungen sollen nur dann abzurechnen sein, wenn sie
auch tatsächlich anfallen.
Pressekontakt:
Gabriele Rähse
Pressesprecherin
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
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E-Mail: gabriele.raehse(at)nordost.aok.de
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