(ots) - Auch in Deutschland
Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des
religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer
Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu
stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft": Dieser Passus stammt nicht aus russischen
Gesetzen, sondern aus deutschen. Es ist der Paragraf 166 im
Strafgesetzbuch.
Wenn also spärlich bekleidete, maskierte Frauen vor einem Altar
tanzen und Religion wie Staat verhöhnen, könnten sie sich in
Deutschland ebenfalls erhebliche Probleme einhandeln. Ãœber die freie
Meinungsäußerung ginge ein solcher Auftritt gegebenenfalls hinaus,
ebenso wie er offenbar nicht als anderes Delikt wie Beleidigung,
Landfriedensbruch oder Volksverhetzung verhandelt werden kann.
Eine Lehre aus dem Prozess in Moskau könnte demnach lauten, den
Blasphemie-Paragrafen in Deutschland abzuschaffen und im Fall von
Religionen Maßstäbe anzulegen, wie sie für alle anderen Bereiche des
Lebens auch gelten. Das wäre zumindest konsequenter, als die drei
russischen Aktivistinnen über das gebotene Maß hinaus zu bedauern.
Sie wussten, was ihnen drohte. Sie riskierten es vielleicht sogar
genau deshalb. Bei der Urteilsverkündung lachten sie. Denn sie
konnten in diesem Prozess nur gewinnen: entweder die Freiheit oder
die maximale Wirkung ihrer Aktion.
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