PresseKat - Nach der Betriebsprüfung – strafrechtliche Konsequenzen und Möglichkeit der Selbstanzeige

Nach der Betriebsprüfung – strafrechtliche Konsequenzen und Möglichkeit der Selbstanzeige

ID: 702968

Die Außenprüfung löst bei den meisten Unternehmern ein mulmiges Gefühl aus. Dennoch führt kein Weg an ihr vorbei. Zudem erhalten Unternehmen auch rechtzeitig Bescheid, sodass sie sich auf die Situation einstellen können. Eine Außenprüfung kann nicht nur unproblematisch ausgehen. Ermittelt die Finanzbehörde steuerrechtliche Strafbestände, folgen entsprechende Konsequenzen. Über diese und die Möglichkeit zur Selbstanzeige informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

(firmenpresse) - Selbstanzeige erfordert kompetente Unterstützung

Bei einer Außenprüfung prüft das Finanzamt einen Steuerfall ausführlich vor Ort. Diese bezieht sich auf unterschiedliche Steuerarten wie Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer. Eine Außenprüfung gilt deshalb als unangenehm, weil sie natürlich Konsequenzen nach sich ziehen kann. Diese können unterschiedlich ausfallen. Kleinere Fehler ziehen beispielsweise Steuernachzahlungen nach sich. Auch Bußgelder sind möglich. Beispielsweise bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung. Bei gravierenden Verstößen beispielsweise bei einer Steuerhinterziehung wird dagegen ein Strafverfahren eröffnet. Bei absehbaren strafrechtlichen Konsequenzen kann man diese im Vorfeld mithilfe einer Selbstanzeige abwehren. Die Selbstanzeige hat jedoch nur dann eine strafbefreiende Wirkung, wenn sie noch vor der Prüfungsanordnung und dem Erscheinen des Prüfers erfolgt. Eine Selbstanzeige verhindert dabei lediglich ein Strafverfahren. Die Steuern sowie Hinterziehungszinsen müssen in jedem Fall nachgezahlt werden. Die Selbstanzeige mus korrekt sein, um die strafbefreiende Wirkung zu erzielen. Aus diesem Grund ist unbedingt eine Beratung durch einen Steuerberater zu empfehlen.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.





Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info(at)steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Mögliche Besteuerungsarten einer Photovoltaik-Anlage Besteuerung von Kost und Logis bei Seminaren
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 20.08.2012 - 11:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 702968
Anzahl Zeichen: 1881

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040-5364010

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nach der Betriebsprüfung – strafrechtliche Konsequenzen und Möglichkeit der Selbstanzeige"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Günter Zielinski - Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Häufige Überschätzung des Kanzleiwertes ...

Nach langjähriger Tätigkeit in der eigens gegründeten Steuerkanzlei fällt es dem Inhaber umso schwerer, sein aufgebautes Lebenswerk in neue Hände zu geben. Für viele Steuerberater stellt die Kanzlei einen wichtigen Baustein in der Altersvorsorg ...

Zeitdruck bei der freiwilligen Steuererklärung ...

Werden Einkommensteuererklärungen nicht fristgerecht eingereicht, kann der Anspruch auf Steuerrückerstattung erlöschen. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes ist deutlich geworden, wie wichtig es für Arbeitnehmer ist, die Abgabefristen für die ...

Alle Meldungen von Günter Zielinski - Steuerberater