(ots) - Der vom Generalbundesanwalt 2002 als Spion des
syrischen Diktators Assad eingestufte Ahmad al-Y. lebt nach
Recherchen des ARD-Politikmagazins "Panorama" als anerkannter
Asylbewerber in Mainz. Durch die Spitzeltätigkeit von al-Y. sollen
in Deutschland lebende syrische Regimegegner bei Reisen in die Heimat
festgenommen und gefoltert worden sein.
Deshalb hatte der Generalbundesanwalt bereits im Jahr 2002 in
einem spektakulären Verfahren Anklage gegen al-Y. und den syrischen
Botschaftsmitarbeiter Ahmad I. erhoben. Am 22.7.2002 - dem Tag vor
Beginn der Hauptverhandlung am Oberlandesgericht Koblenz - zog er die
Anklage auf Intervention der Bundesregierung zurück. Der damalige
Vorsitzende Richter Hartmut von Tzschoppe bezeichnet die Beweislage
gegen die beiden Angeklagten in "Panorama" als "eindeutig". Eine
Verurteilung wäre "wahrscheinlich" gewesen.
Der Generalbundesanwalt stellte das Verfahren damals nach § 153d
der Strafprozessordnung ein. Auf die Anfrage von "Panorama" zur
Intervention der Bundesregierung erklärt die Behörde jetzt, "unter
Hinweis auf die geopolitische Lage bei der Bekämpfung des
internationalen Terrorismus wurde der Bundesanwaltschaft vor Beginn
der Hauptverhandlung mitgeteilt, dass einer weiteren Verfolgung der
seinerzeit Angeklagten überwiegende Interessen der Bundesrepublik
Deutschland entgegenstehen. (...) Einzelheiten über die Hintergründe
waren der Bundesanwaltschaft nicht mitgeteilt worden."
Die Intervention kam vom Bundesjustizministerium. Der dort damals
zuständige Staatssekretär Hansjörg Geiger wurde später in einem
Untersuchungsausschuss des Bundestages vernommen. Im Abschlussbericht
des Ausschusses vom 18.6.2009 heißt es dazu: "Auf Vorhalt hat der
Zeuge Dr. Geiger erklärt, es könne sehr wohl sein, dass ihn der Chef
des Bundeskanzleramtes angerufen und gesagt habe, dass aus Sicht der
Bundesregierung Sicherheitsbelange absoluten Vorrang haben". Der
damalige Kanzleramtschef war Frank-Walter Steinmeier, heute
SPD-Fraktionsvorsitzender. Auf Anfrage von "Panorama" wollte er sich
zu diesem Vorgang nicht äußern.
Ahmad al-Y genießt seit 2007 Asyl in Deutschland. Er kann wegen
seiner Agententätigkeit nicht erneut verfolgt werden wegen des
rechtsstaatlichen Verbotes, zweimal in derselben Sache angeklagt zu
werden. In "Panorama" beteuert er seine Unschuld.
"Panorama": Donnerstag, 23. August, 21.45 Uhr, Das Erste
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23. August 2012 / IB
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