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Bewährungs-, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich des Landes
Baden-Württemberg wurden binnen der letzten Jahre von NEUSTART
grundlegend reformiert. Notwendige Voraussetzung zur
vertragskonformen Erfüllung der Aufgaben war die Schaffung,
Fortentwicklung und Sicherstellung zweckmäßiger Strukturen
(Infrastruktur, Personal, Ressourcen) und die Etablierung von
Hierarchie und Fachaufsicht. Um die Fallzahlbelastung der
Bewährungshelfer entscheidend zu senken, investiert NEUSTART seit
2007 kontinuierlich in neues Personal und, parallel hierzu, in
Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter. Aktuell
liegt der Betreuungsschlüssel im landesweiten Schnitt bei 75 Klienten
pro Bewährungshelfer, eine Differenz von "-21" im Vergleich zur
Übernahme in freie Trägerschaft (1:96).
Betreuungsqualität: landesweit - konstant hohes Niveau
Sämtliche Betreuungsfälle werden bei NEUSTART turnusweise einer
Plausibilitätskontrolle unterzogen, d.h. es ist sichergestellt, dass
Betreuungsform, -intensität und -verlauf kritisch reflektiert und
ggf. angepasst werden.
Die fortgesetzte Optimierung der Dienstleistungen findet ihren
Niederschlag u.a. in diversen Neuerungen wie beispielsweise der
"Entlassungsvorbereitung" und "Nachbetreuung von
Bewährungshilfeklienten", bei welchen eine neue Hauptverhandlung
erwartet wird. Ãœberdies gilt der Aus- und Weiterbildung von
Mitarbeitern in allen Unternehmensbereichen besonderes Augenmerk.
Aus- und Weiterbildung: Wissenswachstum und -transfer
Zwischen Januar 2008 und Dezember 2012 (geplante Fortbildungen)
haben 81,4 Prozent aller Mitarbeiter an Fort- und Weiterbildungen
teilgenommen. Ãœberdies wurde ein "Spezialistensystem" geschaffen, das
für die Klientenbetreuung wesentliche Bereiche berührt und sich w. f.
differenziert: a) Sexualstraftäter, b) Jugendliche, c) psychisch
Kranke, d) Suchtkranke, e) Gewaltstraftäter, f) Migranten, g)
Finanzcoaching, h) Täter-Opfer-Ausgleich. Auch die Einführung eines
Mentorensystems - ergänzt um Angebote zur Supervision - besaß,
aufgrund der Aufnahme zahlreicher neuer Mitarbeiter, Priorität.
Widerrufsquote: Erfolgsindikator der Bewährungshilfe
Ein zentraler Indikator für den Erfolg der Bewährungshilfe ist die
Prozentzahl an Bewährungshilfeunterstellungen, welche jährlich durch
Widerruf beendet werden. In der Regel führt der Widerruf zu
Inhaftierungen rückfälliger Straftäter, die mit hohen Kosten für die
Gesellschaft verbunden sind. In Baden-Württemberg hat sich die Anzahl
von Widerrufen in den Jahren 2004 bis 2011 um 265 auf 1.85 (Stand:
31.12.2011) reduziert: Die Widerrufsquote verringerte sich damit von
21,5 Prozent (Stand: 31.12.2004) auf 18,05 Prozent (Stand:
31.12.2011).
Täter-Opfer-Ausgleich und Gerichtshilfe: kontinuierlich ausgebaut
Als NEUSTART im ersten Jahr der Ãœbertragung damit begann,
Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) forciert auszubauen,
wurden nur 483 TOA-Aufträge erteilt. NEUSTART ist es gelungen, die
Zahl der Aufträge im vergangenen Jahr auf mehr als 1.400 Aufträge zu
steigern und damit fast zu verdreifachen. In der Gerichtshilfe
konnten Ende 2011 bereits die quantitativen Ziele des Generalvertrags
mit dem Land vorzeitig erreicht werden (2009: 2.373
Gerichtshilfeaufträge; 2011: 3.496 Gerichtshilfeaufträge).
Ehrenamtliche Bewährungshilfe: konstruktive Ergänzung
professioneller Sozialarbeit
Fünf Jahre nach Übertragung in freie Trägerschaft arbeiten bereits
ca. 550 Bürger als ehrenamtliche Bewährungshelfer der NEUSTART gGmbH.
Bis zum Jahre 2016 soll diese Zahl sukzessive auf 1.000 Ehrenamtliche
gesteigert werden, die - im Idealfall - je drei Klienten betreuen
(monatlicher Zeitaufwand: ca. 12 bis 15 Stunden). Jeder neu
verpflichtete Ehrenamtliche durchläuft vor Beginn seiner
Betreuungstätigkeit ein dreiphasiges Einschulungsprogramm, dem sich
kontinuierlich Fortbildungen anschließen (z.B. zu Themen wie
Gesprächsführung, rechtliche Grundlagen etc.). Ehrenamtliche
Bewährungshelfer werden bei der Erfüllung ihrer Aufgabe umfassend und
professionell unterstützt, d.h. sie sind - ungeachtet ihrer hohen
Eigenverantwortung - nie auf sich allein gestellt. Grundsätzlich
werden Ehrenamtliche nur mit Fällen betraut, die ihren Fähigkeiten
gerecht werden und keinen Gewissenskonflikt provozieren.
Kostenersparnis: Qualitätssteigerung reduziert die Anzahl
Inhaftierter
Die Qualität und Betreuungsintensität in der Bewährungshilfe des
Landes konnte seit Ãœbertragung an NEUSTART deutlich gesteigert
werden. Bewährungshilfe - als Alternative zum Strafvollzug - ist
jedoch nicht allein kriminalitätspräventiv wirksam, sondern hilft
auch Kosten zu senken. Eine Vergleichsrechnung: Wäre die
Widerrufsquote in Baden-Württemberg ähnlich wie im Bundesdurchschnitt
(ca. 25 Prozent), würden dem Land jährlich Mehrkosten für ca. 780
Inhaftierte von rund 10 Millionen EUR entstehen. "Diese Rechnung
gründet auf der konservativen Annahme", erläutert Volkmar Körner,
Geschäftsführer für wirtschaftliche Angelegenheiten, "dass bei
Inhaftierungen mindestens 150 Hafttage/Straftäter - bei einem
Kostensatz von 85 EUR/Hafttag - anfallen." Jede Investition in die
Bewährungsqualität, wie sie beispielsweise durch die Schaffung neuer
Arbeitsplätze, aber auch durch den Aufbau der ehrenamtlichen
Bewährungshilfe erfolgte, sei, so Körners Resümee, für das
Gemeinwesen - die innere Sicherheit des Landes - sinnvoll und
legitimiert.
Finanzierungsmodell: zweckgebundene Mittelverwendung
Die NEUSTART gGmbH verwendet Gewinne ausnahmslos auf die Erfüllung
ihrer gemeinnützigen Tätigkeit. Die prinzipiell zweckgebundene
Mittelverwendung wird durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers
uneingeschränkt bestätigt. Die Kosten der NEUSTART gGmbH sind für
alle Dienstleistungsbereiche leicht nachvollziehbar: So kostet ein
Klient in der Bewährungshilfe im Durchschnitt jährlich 971 EUR, ein
Täter-Opfer-Ausgleich 357 EUR und ein Gerichtshilfebericht 240 EUR.
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Dr. Michael Haas
Pressesprecher
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